Mindestlohn Kontrolleure verhängen nur 200.000 Euro an Bußgeldern

Erfurt · Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit Anfang 2015. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll hat aber im Jahr 2015 gerade einmal Bußgelder in Höhe von 194.000 Euro gegen Arbeitgeber wegen Unterlaufens verhängt.

 2015 gab es 705 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn.

2015 gab es 705 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn.

Foto: Arno Burgi/dpa

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage hervor. Demnach gab es 2015 gerade einmal 705 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn.

Die Regierung hat zugesichert, Personalengpässe bei der FKS durch Neueinstellungen aufzulösen. Dennoch hatte sie 257 FKS-Mitarbeiter zur Bewältigung der Flüchtlingskrise an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Bundespolizei "vorübergehend abgeordnet", so das Papier. "Wenn es um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns geht, haben Arbeitgeber vom Gesetzgeber nichts zu befürchten", sagte Jutta Krellmann (Linke).

Betriebe dürfen Urlaubsgeld auf Mindestlohn anrechnen

Arbeitgeber können derweil Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in bestimmten Fällen verrechnen, um so den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde einzuhalten.

Sonderzahlungen könnten herangezogen werden, um die gesetzliche Lohnuntergrenze zu erfüllen, entschieden die Richter. Das gelte jedoch nur in den Fällen, in denen die Sonderzahlungen als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistungen dienten — etwa als 13. Gehalt. Geklagt hatte eine Angestellte einer Klinik-Servicegesellschaft in Brandenburg.

(mar)
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