Regierung einigt sich auf Zehn-Stufen-Modell Mieter sollen CO2-Preis ab 2023 nicht mehr alleine zahlen

Berlin · Endlich herrscht Klarheit: Bei der geplanten Aufteilung der CO2-Kosten im Gebäudebereich zwischen Mieter und Vermieter haben sich die beteiligten Ministerien auf die Details eines Stufenplans geeinigt.

 Eine Frau dreht an einem Heizungsthermostat (Symbolbild).

Eine Frau dreht an einem Heizungsthermostat (Symbolbild).

Foto: dpa/Marcus Brandt

Bundeswirtschafts-, Bundesbau- und Bundesjustizministerium vereinbarten nach Angaben vom Sonntag, dass sich der Anteil für Vermieter und Mieter an der Energiebilanz der jeweiligen Gebäude orientiert. In Kraft treten soll die Maßnahme erst Anfang 2023 - das kritisierte der Deutsche Mieterbund scharf.

Seit Anfang 2021 wird auch im Gebäudebereich ein Preis für CO2-Emissionen erhoben, die durch die Verbrennung fossiler Energieträger anfallen. Dadurch soll der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver werden. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, dieser wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Derzeit können Vermieter die kompletten Kosten an die Mieter weitergeben.

Künftig wird es ein Zehn-Stufen-Modell geben: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil. Die Festlegung erfolgt über die Heizkostenabrechnung.

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz, also einem Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr sollen Vermieter 90 Prozent und Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten tragen. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter gar keine CO2-Kosten mehr tragen. Ausnahmen soll es für Fälle geben, in denen keine energetische Sanierung möglich ist, etwa wegen Denkmalschutzes.

Bei Nichtwohngebäuden, zum Beispiel Gewerberäumen, greift die 50-50-Regelung. Perspektivisch soll das Stufenmodell auch für die Nichtwohngebäude gelten, wie die drei Ministerien mitteilten. Noch fehlten dazu aber die nötigen Daten zur Berechnung.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach von einer "fairen" Aufteilung, durch die Millionen Mieterinnen und Mieter "gezielt entlastet" würden. Vermieter erhielten so einen Anreiz, um in energetische Sanierungen zu investieren und Mieter blieben motiviert, den eigenen Energieverbrauch zu senken.

In Kraft treten soll die Regelung erst Anfang 2023 - eigentlich war laut Koalitionsvertrag ein Stufenmodell zum 1. Juni dieses Jahres geplant. "Sollte dies zeitlich nicht gelingen", sei geplant, die Kosten danach je zur Hälfte zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen, heißt es dort.

Der Deutsche Mieterbund übte deshalb scharfe Kritik. Die Verschiebung des Datums sei ein "klarer Bruch mit dem Koalitionsvertrag", sagte Verbandspräsident Lukas Siebenkotten den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Montag. "Es zeugt von ganz wenig Fingerspitzengefühl, dass die Mieterinnen und Mieter ausgerechnet in dem Jahr, in dem die Heizkosten explodieren, weiterhin den vollen CO2-Preis zahlen müssen", fügte er hinzu.

Das Stufenmodell hält Siebenkotten zwar an sich für sinnvoll, unverständlich sei aber, warum der Vermieter bei der Stufe des schlechtesten energetischen Zustandes nicht den vollen CO2-Preis zahlen müsse. "Das muss fair gespiegelt werden: In besonders effizienten Gebäuden zahlen die Mieterinnen und Mieter, in besonders ineffizienten die Vermieterinnen und Vermieter", sagte er den Funke Zeitungen. "Alles andere wäre ungerecht."

(felt/AFP)
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