Landgericht Frankfurt hat entschieden NRW-Sparkassen müssen sich an Cum-Ex-Steuerschulden beteiligen

Frankfurt/Main · Die nordrhein-westfälischen Sparkassen müssen sich an Schulden in Höhe von einer Milliarde Euro aus den illegalen „Cum Ex“-Geschäften beteiligen. Das hat ein Gericht am Mittwoch entschieden.

 NRW-Sparkassen müssen sich an der Begleichung von Steuerschulden beteiligen.

NRW-Sparkassen müssen sich an der Begleichung von Steuerschulden beteiligen.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen müssen sich an der Begleichung von Steuerschulden in Höhe von einer Milliarde Euro aus illegalen „Cum-Ex“-Geschäften der untergegangenen Landesbank WestLB beteiligen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main mit einem Urteil vom Mittwoch entschieden. Das Urteil (Az: 2-27 O 328/20) ist nicht rechtskräftig.

Vor Gericht gestritten hatten zwei Nachfolgegesellschaften der WestLB: Die Portion AG, die in alleiniger Hand des Landes ist, hatte die sogenannte Bad Bank EAA auf Zahlung der Milliarde verklagt. An der EAA sind die beiden Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mit jeweils gut 25 Prozent, das Land NRW mit etwas mehr als 48 Prozent beteiligt. Die EAA kündigte Berufung an. Auf sie könnten noch weitere Steuernachforderungen für die Jahre 2009 bis 2011 zukommen.

Die WestLB - die Kurzform steht für Westdeutsche Landesbank - war in der Finanzkrise tief in die roten Zahlen gerutscht und 2012 auf Druck der EU-Kommission zerschlagen worden. Die Portigon AG bekam die Aufgabe, Standorte, Mitarbeiter und verbliebene Vermögenswerte abzuwickeln. Die EEA, was für Erste Abwicklungsanstalt steht, soll die toxischen Wertpapiere der WestLB abbauen.

Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt entschied, dass die Abwicklungsanstalt für die Steuerschulden einzustehen habe. Bei der Abwicklung der WestLB sei ihr diese Aufgabe zwar nicht ausdrücklich zugewiesen worden, die damaligen Verträge zeigten aber, dass die Übernahme der steuerlichen Risikopositionen durch die EAA gewollt gewesen sei. Die Bad Bank könne sich auch nicht darauf berufen, dass Portion sie nicht über die „Cum-Ex“-Geschäfte aufgeklärt habe.

Bei „Cum-Ex“ handelt es sich um ein Geschäft mit Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch. Beteiligte ließen sich Steuern erstatten, die gar nicht gezahlt worden waren. Dadurch verlor der Fiskus Milliarden.

(bora/dpa)
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