Erhöhung auf 18,36 Euro Länderchefs unterschreiben Vertrag für höheren Rundfunkbeitrag

Berlin · Die Ministerpräsidenten der Länder haben den Staatsvertrag für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro unterschrieben. Das Gesetzeswerk muss nun noch von den Landtagen ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann.

 Auf einem Tisch liegt ein Anschreiben und Überweisungsträger für die Rundfunkgebühren, sowie der Betrag von 18 Euro und 36 Cent. Archivfoto.

Auf einem Tisch liegt ein Anschreiben und Überweisungsträger für die Rundfunkgebühren, sowie der Betrag von 18 Euro und 36 Cent. Archivfoto.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags hat eine wichtige Hürde genommen: Die Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer haben den neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag unterzeichnet. Das teilte die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt am Mittwoch in Magdeburg mit. Das Gesetzeswerk muss nun noch von den Landtagen ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann. Der Vertrag sieht eine Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat ab Januar 2021 vor. Zuletzt war die Abgabe 2009 erhöht worden.

Die Länderchefs hatten sich im vergangenen März darauf verständigt, der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu folgen. Das Land Sachsen-Anhalt enthielt sich damals. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) wies bei seiner Unterschrift in einer Protokollnotiz nun nochmals explizit auf diese Enthaltung hin. „Diese Unterschrift dient dazu, die den 16 Länderparlamenten obliegende Entscheidung zu ermöglichen“, heißt es in der Notiz weiter.

Ob alle Landesparlamente den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ratifizieren, ist ungewiss. Einige Landtagsfraktionen in Sachsen-Anhalt und die FDP- sowie Teile der CDU-Bundestagsfraktion versuchen, die Anhebung zu verhindern, oder setzen sich für eine Verschiebung ein. Begründet wird dies unter anderem mit der durch die Corona-Pandemie verschlechterten gesamtwirtschaftlichen Situation.

Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr, die auch „GEZ-Gebühr“ genannt wurde. Seitdem zahlen jeder Haushalt und jede Betriebsstätte die Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender, und zwar unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Grundgedanke der Reform war, dass in Zeiten von Smartphones nicht mehr der Besitz eines „Rundfunkempfanggeräts“ für die Gebührenpflicht entscheidend sein kann.

Derzeit liegt die Abgabe bei 17,50 Euro pro Monat und Haushalt - egal, wie viele Menschen dort leben. Die Ministerpräsidenten hatten sich im vergangenen März darauf verständigt, der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu folgen und den Rundfunkbeitrag ab der kommenden Beitragsperiode (2021 bis 2024) um 86 Cent auf 18,36 anzuheben. Das Land Sachsen-Anhalt enthielt sich damals.

Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist möglich. Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet. Die Abgabe wird durch den Beitragsservice eingezogen, der die Einnahmen an ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt. Im Jahr 2018 nahm der Beitragsservice insgesamt 8,01 Milliarden Euro ein. Knapp zwei Prozent des Beitrags gehen an die Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig sind.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2018 in einem grundsätzlichen Urteil, dass der Rundfunkbeitrag rechtens ist.

Gegner des Rundfunkbeitrags bringen immer wieder eine Steuer ins Gespräch. Sie argumentieren, Steuern seien sozial gerechter, weil sie sich am Einkommen orientierten. Haushaltsabgaben seien dagegen ungerecht, weil alle gleich viel bezahlen müssen. Nach Einschätzung von Experten würde eine Steuer aber europarechtliche Probleme verursachen, weil dann von einer unzulässigen staatlichen Finanzierung der Sender gesprochen werden könnte. Dadurch werde die Staatsferne der Anstalten gefährdet.

(felt/epd/dpa)
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