Hartz-IV-Empfänger Jeder Fünfte lebt in eigener Immobilie

Berlin · Hartz-IV-Empfänger leben häufig in selbst genutztem Wohneigentum. Nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit sind es rund 20 Prozent.

Vorurteile über Hartz-IV-Empfänger
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Foto: dpa, Hendrik Schmidt

In der Gesamtbevölkerung lebt etwa jeder Zweite in den eigenen vier Wänden. Laut Gesetz dürfen Hartz-IV-Empfänger in einer eigenen Immobilie wohnen, wenn diese nicht zu groß ist. Während andere Vermögenswerte erst veräußert werden müssen, bevor ein Langzeitarbeitsloser Anspruch auf Hartz IV hat, bleibt der Immobilienbesitz unangetastet.

Allerdings geben nicht alle Immobilienbesitzer Haus oder Wohnung an und legen sich teils Scheinmietverträge zu. Daher fordert die Agentur die Möglichkeit, die Daten ihrer Kunden mit Grundbucheinträgen abgleichen zu dürfen.

(qua)
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