Bei hohen Heizkosten Auch Menschen mit Einkommen können Hilfen beantragen

Düsseldorf · Auch Menschen mit geregeltem Einkommen können Sozialleistungen erhalten, wenn höhere Heizkostenabschläge oder Nachzahlungsforderungen das Haushaltsbudget übersteigen. Zuständig ist das örtliche Jobcenter.

 Eine Frau dreht an einem Heizungsthermostat (Symbolbild).

Eine Frau dreht an einem Heizungsthermostat (Symbolbild).

Foto: dpa/Marcus Brandt

Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Es könnte auch dann ein Anspruch auf staatliche Unterstützung bestehen, wenn dies bisher nicht der Fall gewesen ist.

Und die Hilfe gibt es im Fall des Falles auch dann, wenn ein kleineres verfügbares Vermögen auf zum Beispiel Girokonto oder Sparbuch vorhanden ist. Das Vermögen darf bei Einzelpersonen nicht über 60.000 Euro liegen, für jede weitere Person im Haushalt liegt die Grenze bei 30.000 Euro. Ansprüche bestehen grundsätzlich auch dann, wenn man die Rechnung bereits selbst beglichen hat. Wichtig: Es werden nur Heizkosten erstattet. Stromkosten werden nur übernommen, wenn mit Strom geheizt wird.

Grundsätzlich ist Eile gefragt: Anträge sollten unmittelbar nach Erhalt der Rechnung gestellt werden. Ansprüche könnten ansonsten verloren gehen werden. Der Grund: Nachzahlungen gelten als Bedarf in dem Monat, in dem die Nachforderung fällig wird. Hat der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung keine Frist gesetzt, werden Forderungen mit Zugang fällig. Auch bei erhöhten Abschlägen könnten Unterstützungsleistungen nicht im Nachhinein beantragt werden.

Fristen wahren: Nachweise später nachreichen

„Um keine Zeit verstreichen zu lassen, ist es sinnvoll den Antrag zunächst formlos zu stellen. Hier reicht ein Satz mit dem deutlich wird, dass man einen Antrag stellen möchte“, sagt Kolja Ofenhammer, Experte für Kredit und Entschuldung bei der Verbraucherzentrale NRW. Nachweise könnten später nachgereicht werden.

Anlaufstelle für Erwerbstätige ist das örtliche Jobcenter. Da etwaige Ansprüche im Rahmen der Grundsicherung gewährt werden und dafür die Regelungen zum Arbeitslosengeld II maßgeblich sind, muss ein regulärer Antrag auf ALG II gestellt werden. Wer bereits staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich an den bisherigen Ansprechpartner beim Jobcenter oder Sozialamt wenden.

Antrag online stellen

Wer erstmalig das Arbeitslosengeld II beantragen möchte, kann das auch online tun. Das geht seit Anfang Oktober zumindest in gut der Hälfte der 301 Jobcenter, die gemeinsam von Arbeitsagenturen und Kommunen betrieben werden. Dort kann neuerdings der Hauptantrag für das ALG II gestellt werden, bestätigt Christian Ludwig von der Bundesagentur für Arbeit.

Auf der Website der Agentur für Arbeit kann man sein zuständiges Jobcenter ermitteln und - sofern schon verfügbar - den Antrag stellen. Kundinnen und Kunden werden durch den Prozess hindurchnavigiert, es wird auch darauf hingewiesen, wenn noch etwas fehlt. So erübrigen sich spätere Nachfragen, so der Sprecher. Dokumente können direkt hochgeladen werden.

Im Laufe des November sollen die 150 noch fehlenden Jobcenter gemeinsamer Einrichtung nachziehen. Das ALG II muss immer beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. Das ist je nach Wohnort eine gemeinsame Einrichtung von Bundesarbeitsagentur und Kommune oder eines kommunalen Trägers allein.

(felt/dpa)
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