Verfassungsgericht Hartz-IV-Sätze sind "noch" verfassungsgemäß

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Hartz-IV-Sätze und deren Berechnung im Grundsatz gebilligt. Die Richter sehen in einigen Punkten jedoch Bedarf für Nachbesserungen.

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Foto: dpa, Oliver Berg

"Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, werden im Ergebnis nicht verfehlt", heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Leistungen seien daher "noch" verfassungsgemäß, der Gesetzgeber habe sie "tragfähig" begründet. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt derzeit bei 391 Euro pro Monat.

Bedarf für eine Nachbesserung und damit eine wahrscheinliche Erhöhung der Sätze sehen die Richter unter anderem bei den Strompreisen, der Mobilität oder bei den Pauschalen für die Anschaffung von Kühlschrank und Waschmaschine. Ihre Vorgaben gelten im Grundsatz bei der Berechnung der Regelsätze für 2016.

Stark steigende Strompreise müssen im Notfall jedoch kurzfristig aufgefangen werden, mahnt das Gericht. Sozialverbände hatten derartige Anpassungen in der Vergangenheit häufig gefordert.

Den Richtern lagen die Klagen von zwei Elternpaaren und einem Single vor. Die Hartz-IV-Sätze waren nach einem Grundsatzurteil des Verfassungsgericht neu ermittelt worden. Die Kläger bemängeln, dass bei einer Anpassung 2011 zu viele Posten aus den statistischen Grunddaten herausgenommen worden sind. Das sahen die Richter anders.

Die jährliche Anpassung der Regelsätze ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie orientiert sich zu 70 Prozent an der Preissteigerung und zu 30 Prozent an der Lohnentwicklung.

Für die Regelsätze von 2015 hat das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung erarbeitet, wonach die 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger acht Euro mehr im Monat bekommen sollen. Der Regelsatz für Alleinstehende soll dann auf 399 Euro pro Monat steigen. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie jeweils 360 Euro, das sind sieben Euro mehr als bisher. Für Kinder bis sechs Jahre gibt es künftig 234 Euro und damit fünf Euro mehr.

Das Kabinett will die Verordnung nächste Woche zur Kenntnis nehmen, danach muss der Bundesrat zustimmen. Der Beschluss aus Karlsruhe trage in erheblichem Maß zur Rechtssicherheit bei, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums.

(dpa)
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