Gesetzentwurf Bundesregierung will "Girokonto für Jedermann"

Berlin · Die Bundesregierung bringt ihren Gesetzentwurf zur Einführung eines Basiskontos für Jedermann auf den Weg. "Ein Institut, das Zahlungskonten auf dem Markt anbietet (Verpflichteter), hat mit einem Berechtigten einen Basiskontovertrag zu schließen", heißt es im Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt.

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Am Mittwoch soll das Kabinett den Gesetzentwurf beschließen. Zum 1. Juni 2016 soll das Gesetz in Kraft treten, hieß es in Regierungskreisen.

Berechtigter sei jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, "einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können". Zur Begründung führen Finanz- und Justizministerium an, ein eigenes Konto sei "im Alltag des 21. Jahrhundert für alle Bürger von essentieller Bedeutung."

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Laut EU haben 670.000 Menschen in Deutschland kein Girokonto, darunter Obdachlose, Studenten, Saisonarbeiter oder Asylbewerber. Sie dürften besonders profitieren, weil deutsche Ämter Asylleistungen etwa nicht bar auszahlen dürfen. Verbraucherschützer kritisieren, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft von 1995 nicht jedem Bürger den Kontozugang ermöglichte. Bisher können Banken einen Antragsteller zurückweisen, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass dieser anfallende Kontogebühren nicht zahlen kann.

"Dass das Girokonto für jedermann kommt, ist ein Meilenstein für Verbraucher", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller. Alle Verbraucher müssten Zugang zu einem Basiskonto haben, auch finanziell schwache, Menschen ohne festen Wohnsitz oder Flüchtlinge. "Damit diese Menschen aber vom Basiskonto profitieren, muss es bezahlbar sein. Hier braucht es eine klare gesetzliche Regelung", so Müller.

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Der Gesetzentwurf sieht zudem Vereinfachungen beim Kontowechsel vor. Verbraucher sollen ihre neue Bank auch beauftragen können, Daueraufträge des alten Kontos zu übernehmen. Und Banken müssen Gebühren in einer Broschüre deutlicher als bisher sichtbar machen.

(jd / mar)
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