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Wegweisendes Gerichtsurteil Wann Eltern über Geld auf dem Kindersparbuch verfügen können

Frankfurt/Berlin · Oft legen Eltern für ihre Kinder Sparbücher an. Dürfen Sie über das angesparte Geld verfügen und gegebenenfalls ausgeben? Darüber hat jetzt ein Gericht geurteilt.

Gerichtsurteil: Wann Eltern über Geld auf dem Kindersparbuch verfügen können
Foto: dpa/Oliver Berg

Wer ein Sparbuch für sein Kind anlegt, kann in der Regel über die Einzahlungen frei verfügen. Allerdings darf er dann das Buch bis zum 18. Geburtstag des Kindes auch nicht aus der Hand geben. Will das Kind dennoch später das abgehobene Geld zurück, muss das Elternteil nicht zahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Az: 2 UF 66/18) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall hatten Eltern ein Sparbuch auf den Namen ihrer Tochter eröffnet. Der Vater behielt das Sparbuch. Zwischen dem 14. und 15. Lebensjahr der Tochter hob der Vater den Großteil der angesparten 17.500 Euro wieder ab. Als das Kind 19 war, bekam es das Sparbuch mit etwa 200 Euro überreicht. Die Tochter verklagte den Vater auf 17.300 Euro Schadenersatz, das Amtsgericht gab ihr Recht.

Das Oberlandesgericht aber widersprach. Es sah keine Pflichtverletzung des Vaters. Die Tochter sei noch nicht Inhaberin des Ersparten gewesen, daher sei es auch nicht ihrem Vermögen zuzuordnen.

(felt/dpa)
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