Bis zum Jahresende Wie Verbraucher noch Geld sparen können

Frankfurt/Main · Das jahresende steht vor der Tür - doch vor dem Jahreswechsel können Verbraucher mit einigen Handlungen noch ordentlich Geld sparen. Wir geben Tipps.

So kann es sich steuerlich lohnen, geplante Investitionen noch in diesem Jahr zu tätigen. Auch ein Blick auf die Altersvorsorge kann den ein oder anderen Euro bringen. Und: Für Paare, die bis Silvester heiraten, gilt das günstige Ehegattensplitting rückwirkend für das ganze Jahr.

INVESTITIONEN:

Wer bestimmte Ausgaben noch in das laufende Jahr vorzieht, kann Steuern sparen. So lohnt es sich mitunter, Werbungskosten für beruflich bedingte Ausgaben noch in diesem Jahr zu bündeln, sofern sie die Grenze des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1000 Euro überschreiten. Was in einem Kalenderjahr darüber hinausgeht, lässt sich steuerlich geltend machen. Laut "Finanztest" lassen sich beispielsweise auch Steuern sparen, wenn die Rechnung für eine Weiterbildung im nächsten Jahr noch 2015 beglichen wird.

Auch kann es sich lohnen, in diesem Jahr noch von einem Fachbetrieb etwas in Haus und Garten erledigen zu lassen. Das Finanzamt erkennt jährlich Ausgaben für Handwerker bis zu 6000 Euro an. Von der Rechnung werden 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuerlast abgezogen.

KRANKHEITSKOSTEN:

Bis zu einer individuellen Grenze der "zumutbaren Belastungen" (zum Beispiel drei Prozent der Einkünfte einer Familie), muss jeder die Kosten selbst tragen. Wird die Grenze aber überschritten, kann dies sich steuerlich bemerkbar machen. So kann es sich lohnen, die neue Brille noch im alten Jahr zu kaufen, wenn dadurch die individuelle Grenze überschritten wird, rät "Finanztest". Auch hier sei das Datum der Zahlung entscheidend.

LOHNSTEUER:

Der Wechsel der Steuerklasse kann sich für Ehepaare lohnen, die 2016 Leistungen erhalten, die vom Nettoeinkommen abhängen - also Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld. Der Partner, der sein monatliches Netto erhöhen will, nimmt die Klasse III, in der er weniger Steuern zahlt, also ein höheres Nettogehalt erhält.

Auch mit der Beantragung von Freibeträgen - etwa für Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen - kann das Netto erhöht werden. Noch bis Jahresende müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beantragen, wenn sie ab Januar berücksichtigt werden sollen. Sämtliche Änderungen bei den Lohnsteuermerkmalen werden beim Finanzamt beantragt. Übrigens: Heiraten Paare noch vor Jahreswechsel, gilt der günstige Splittingtarif rückwirkend für das ganze Jahr.

GELDANLAGE:

Anleger sollten bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann bis Ende Dezember angepasst werden. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer bezahlen - doch auch hier können Verbraucher die Belastung unter Umständen senken: Verluste aus Wertpapiergeschäften bei einer Bank können mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden. Verbraucher sollten bei ihrer Bank deswegen bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern.

Achtung: Freistellungsaufträge, die vor 2011 gestellt wurden, sind ab Januar 2016 ungültig, da sie noch keine Steueridentifikationsnummer enthalten. Betroffene Verbraucher sollten die sogenannte Steuer-ID möglichst schnell bei ihrer Bank nachreichen.

ALTERSVORSORGE:

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie die Mindestbeiträge (vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens) zahlen. Ist dies nicht mehr der Fall - weil sich zum Beispiel das Einkommen geändert hat - werden die staatlichen Zulagen gekürzt. Bis zum Jahresende können Sparer noch nachzahlen.

(felt/AFP)
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