Neue Beitragssätze in der Pflegeversicherung Wer ab 1. Juli weniger Netto vom Brutto hat

Düsseldorf · Ab 1. Juli ändern sich die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Für Familien mit mehreren Kindern wird es günstiger – und komplizierter. Andere werden weniger Netto vom Brutto haben.

Pflege wird teurer.

Pflege wird teurer.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Kinderlose bekommen ab 1. Juli weniger Netto vom Bruttolohn. Denn dann steigt für sie der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung kräftig an. Auch für Arbeitnehmer mit einem Kind wird es teurer. Für Familien mit zwei oder mehr Kindern wird es dagegen günstiger. Mit der Beitragsänderung erledigt die Bundesregierung zwei Aufgaben: Einerseits muss sie die Finanzen der stark belasteten Pflegeversicherung stabilisieren, andererseits ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2022 zur stärkeren Differenzierung nach der Kinderzahl umsetzen. Weil die Menschen immer älter werden, steigen die Zahl der Pflegebedürftigen und damit die Kosten für ihre Versorgung weiter an. Der Bundestag beschloss das entsprechende Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das die Pflegeversicherung vorerst bis 2025 finanziell absichern soll. Das Gesetz sei „ein dürftiges Auf-Sicht-Fahren“, kritisierte die CDU-Abgeordnete Diana Stöcker.

Kinderlose Aktuell sind für diese Gruppe 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens für die gesetzliche Pflegeversicherung fällig, von denen der Arbeitnehmer 1,875 Prozentpunkte trägt. Nun steigt der Gesamtbeitrag auf 4,0 Prozent, wobei der Arbeitnehmer-Beitrag sich auf 2,3 Prozent erhöht. Ein Beispiel: Für Kinderlose mit einem Bruttogehalt von 3000 Euro steigt damit allein der Arbeitnehmer-Anteil von 56,25 auf 69 Euro im Monat. Der Arbeitgeber-Beitrag erhöht sich unabhängig vom Familienstand für alle Versicherten auf 1,7 Prozent. „Die Bundesregierung reagiert damit auf die stark steigenden Kosten sowohl in der stationären als auch der ambulanten Pflege“, begründet das Bundesgesundheitsministerium den Beitragsanstieg. Diese Maßnahme bringe insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro im Jahr.

Mitglieder mit einem Kind Für diese Gruppe werden bislang 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens für die gesetzliche Pflegeversicherung fällig, von denen der Arbeitnehmer 1,525 Prozentpunkte trägt. Nun steigt der Gesamtbeitrag auf 3,4 Prozent, von denen der Arbeitnehmer 1,7 Prozentpunkte trägt. Es wird also auch für ihn teurer. Rentner tragen den Beitrag zur Pflegeversicherung ohnehin allein, auch für sie gilt dieser neue Beitrag, wenn sie Kinder haben.

Mitglieder mit zwei und mehr Kindern Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund auferlegt, stärker zu differenzieren und nicht nur zwischen Kinderlosen und Kinderhabenden zu unterscheiden. Wer Kinder habe, leiste schon allein dadurch einen „generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems“, hatte das Gericht erklärt. Denn die Kinder von heute sind die Beitragszahler von morgen. Je mehr Kinder eine Familie habe, desto größer seien aber Aufwand und Kosten, betonten die Richter. Und das müsse der Gesetzgeber berücksichtigen. Daher spalten sich die Beitragssätze ab Juli nun weiter auf: Bei Mitgliedern mit zwei Kindern liegt der Gesamtsatz nun bei 3,15 Prozent, wobei der Arbeitnehmer-Anteil 1,45 Prozent beträgt. Bei Mitgliedern mit drei Kindern liegt der Satz bei 2,90 Prozent, für den Arbeitnehmer sind es dabei 1,2 Prozent. Bei Mitgliedern mit vier Kindern sind insgesamt 2,65 Prozent fällig, für den Arbeitnehmer sind es 0,95 Prozent. Und für Mitglieder mit fünf und mehr Kindern werden 2,4 Prozent fällig, für den Arbeitnehmer sind es 0,7 Prozent. Allerdings gelten diese Entlastungen nur, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind. „Nach der Zeit, in der der wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung typischerweise anfällt, ist eine weitere Differenzierung zwischen Mitgliedern mit unterschiedlicher Kinderzahl nicht mehr vorgesehen“, erklärt das Ministerium. Dann gilt wieder der neue reguläre Beitragssatz von 3,4 Prozent. Der Arbeitgeber muss ohnehin stets 1,7 Prozent an die Pflegeversicherung abführen, egal wie viele Kinder eine Familie hat und wie alt diese sind.

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