EuGH-Generalanwalt EZB-Anleihenkäufe als rechtens gewertet

Luxemburg · Die umstrittenen Staatsanleihenkäufe der EZB verstoßen nach Einschätzung des EuGH-Generalanwalts Melchior Wathelet nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung.

 Die Lichter in den Büros der Europäischen Zentralbank (EZB) leuchten im letzten Licht des Tages.

Die Lichter in den Büros der Europäischen Zentralbank (EZB) leuchten im letzten Licht des Tages.

Foto: dpa/Boris Roessler

In seinem Schlussantrag schlug Wathelet am Donnerstag dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, diese Praxis für gültig zu erklären. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof zwar nicht bindend, doch geben sie in der Regel die Richtung vor. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 den Themenkomplex dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Die Karlsruher Richter hegen Zweifel, ob die Transaktionen gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen.

Die vor allem in Deutschland umstrittenen Transaktionen waren in den vergangenen Jahren das zentrale Kriseninstrument der Europäischen Zentralbank (EZB), um die Konjunktur anzuschieben und die Inflation nach oben zu treiben. Inzwischen läuft die Wirtschaft wieder besser. Daher will die EZB die Käufe zum Jahresende einstellen. Das Gesamtvolumen wird dann voraussichtlich rund 2,6 Billionen Euro betragen.

EuGH verurteilt Deutschland wegen zu laxen Umgangs mit Autoindustrie

Wegen des zu nachlässigen Umgangs mit der Autoindustrie ist Deutschland vom höchsten EU-Gericht verurteilt worden. Die Bundesrepublik habe es versäumt, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass ein klimaschädliches Treibhausgas in Klimaanlagen von mehr als 133.000 Daimler-Fahrzeugen nicht mehr verwendet wird, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag.

Damit gaben die Luxemburger Richter in Teilen einer Klage der EU-Kommission statt, die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständig ist. Eine Strafe gibt es nicht, Deutschland muss jedoch die eigenen Gerichtskosten tragen sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission.

 Ein Mann dreht an dem Einstellrad für die Klimaanlage.

Ein Mann dreht an dem Einstellrad für die Klimaanlage.

Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Die Brüsseler Behörde hatte 2014 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es den Einsatz des nach EU-Recht für neue Modelle verbotenen Treibhausgases R-134a in Klimaanlagen zugelassen hatte. Erst im März 2017 - also mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Frist von zwei Monaten, die die EU-Kommission gesetzt hatte - ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt eine Umrüstung an.

Daimler hatte den Einsatz damit begründet, dass von der vorgesehenen und umweltfreundlicheren Chemikalie R-1234yf ein Sicherheitsrisiko ausgehe. Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt und die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die Bedenken nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine Hinweise auf besondere Gefahren.

(csr/Reuters)
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