Regulierung von Gehältern und Boni EU-Kommissar will Bankern ans Leder

London · Die Europäische Kommission will die Großbanken offenbar stärker an die Kandare nehmen. EU-Kommissar Michel Barnier sagte am Montag in einem Interview, dass er eine schärfere Regulierung bei den Gehalts- und Bonuszahlungen für Banker erwäge.

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Die Bezahlung von leitenden Bankangestellten verglichen mit Anfängern in der Branche könnte begrenzt werden. Außerdem denke er darüber nach, die Boni in einem festen Verhältnis zum Gehalt zu fixieren. "Sollten die Geldhäuser nicht in der Lage sein, sich mit Blick auf die Boni selbst zu disziplinieren, dann müssen wir handeln", sagte Barnier. Der Unmut in der Bevölkerung über die hohen Zahlungen an die Bankenmanager trotz Schuldenkrise sei groß. "Wenn wir jetzt nicht regulieren, riskieren wir eine brutale Reaktion", ergänzte er.

Die Royal Bank of Scotland, die größte Bank Europas, die während der Finanzkrise vom Staat gerettet werden musste, wurde beispielsweise für das Beiseitelegen von 500 Millionen Pfund für Bonuszahlungen heftig kritisiert. Top-Banker in London und anderen Finanzzentren dürften indes gegen die Überlegungen Sturm laufen. Barnier könnte seine Ideen mit führenden Vertretern der Finanzindustrie beim Weltwirtschaftsforum in dieser Woche im schweizerischen Davos diskutieren. Bei Umwandlung in EU-Recht wären die Vorschläge der stärkste Eingriff aus Brüssel bei Kreditinstituten seit dem Beginn der Finanzkrise.

Vorschriften bei Bonuszahlungen

Die EU hatte als erste Wirtschaftsregion der Welt gesetzliche Vorschriften zu Bonuszahlungen in Banken erlassen. Seit dem vergangenen Jahr dürfen die Banken nur noch 30 Prozent einer Sondervergütung sofort in bar auszahlen. Der Rest der Belohnung kann erst binnen einiger Jahre fließen, wenn sich prämierte Leistungen als dauerhaft erfolgreich erwiesen haben. Die Gesetzgeber wollen damit die Risikofreudigkeit in den Banken zügeln, die als eine Ursache der 2008 ausgebrochenen schweren Finanzkrise gilt.

Mindestens die Hälfte einer Sondervergütung muss in Mitteln gewährt werden, die vom Erfolg einer Bank abhängen - wie Aktienoptionen oder Wandelanleihen. Die Sonderzahlungen müssen außerdem in "angemessenem" Verhältnis zum Gehalt stehen. Konkrete Summen legt die EU dazu in ihrem ersten Gesetz aber nicht fest.

(REU)
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