Leser fragen, Experten antworten Wie kann ich meine Beitragslast senken?

Düsseldorf · Viele Rentner leiden unter Abschlägen, der privaten Krankenversicherung und Steuern. Die wichtigsten Fragen.

 Sechs Experten saßen bei uns am Telefon. Untere Reihe von links: Carsten Nicklaus (Steuerberater-Verband Düsseldorf), Petra Weber (Deutsche Rentenversicherung), Thomas Hentschel (Verbraucherzentrale); obere Reihe: Hans-Ulrich Liebern (Bund der Steuerzahler), Kristina Köpp und Sigrid Langenberg (AOK Rheinland/Hamburg).

Sechs Experten saßen bei uns am Telefon. Untere Reihe von links: Carsten Nicklaus (Steuerberater-Verband Düsseldorf), Petra Weber (Deutsche Rentenversicherung), Thomas Hentschel (Verbraucherzentrale); obere Reihe: Hans-Ulrich Liebern (Bund der Steuerzahler), Kristina Köpp und Sigrid Langenberg (AOK Rheinland/Hamburg).

Foto: Anne Orthen (ort)

Der Andrang bei der Telefonaktion war groß. Immer mehr Rentner wachsen in die Besteuerung hinein. Zugleich klagen viele, dass sie die Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung kaum noch zahlen können. Solche und andere Fragen beantworteten am Donnerstag sechs Experten.

Fragen zur Rente

Ich war fünf Jahre Angestellte und bin jetzt verbeamtet. Bekomme ich später Rente und Pension?

Antwort Die Rentenversicherung zahlt Ihre Altersrente aus ohne Anrechnung der Pension. Aber Ihr Dienstherr wird dann prüfen, ob er Ihre Pension wegen der gesetzlichen Rente kürzt.

Ich habe drei Kinder, sie sind 1989, 1993 und 1998 geboren. Habe ich Rentenanspruch, auch wenn ich keine anderen Rentenzeiten habe?

Antwort Ja. Sobald man fünf Versicherungsjahre hat, erhält man eine Rente, Sie kommen auf die Zeit: Für das erste Kind erkennt die Versicherung zwei Jahre an, für das zweite und dritte Kind jeweils drei Jahre. Damit bekommen Sie eine (Mütter-)Rente von 240 Euro. Wenn das von der Bundesregierung geplante Leistungsverbesserungs-Gesetz kommt, gibt es für das erste Kind noch mehr.

In fünf Jahren ist mein Sohn 61 Jahre und hat 45 Versicherungsjahre voll. Kann er dann ohne Abschläge in Rente gehen?

Antwort Nein, als langjährig Versicherter kann er frühestens mit 65 Jahren in Rente gehen. Wenn Ihr Sohn mit 63 in Rente geht, gibt es einen Abschlag von 13,2 Prozent.

Ich bin 69 und habe in den vergangenen Jahren meine Mutter (Pflegestufe III) gepflegt. Nun ist sie verstorben. Erhalte ich für die Pflege eine Rente?

Antwort Leider nein. Grundsätzlich kann man in Zeiten, in denen man Angehörige pflegt, zwar Rentenansprüche erwerben. Jedoch nur, wenn Sie die Pflege vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze leisten.

Ich bin 73 und lebe seit zehn Jahren mit meiner Partnerin zusammen. Bekommt sie Witwenrente, wenn ich sterbe?

Antwort Nein, es muss eine rechtsgültige Ehe vorliegen. Außerdem muss die Ehe mindestens ein Jahr vor dem Todesfall geschlossen sein.

Ich möchte mit 63 in den Ruhestand gehen. Was darf ich hinzu verdienen?

Antwort Wenn man wie Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, darf man im Jahr 6300 Euro verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzu verdienen.

Lohnt es sich, nachträglich in die Rentenversicherung einzuzahlen?

Antwort Das kann sich lohnen, wenn man in den Vorruhestand will, ansonsten hat die Nachzahlung Grenzen. Generell gilt: Man kann für das aktuelle Kalenderjahr zwischen 83,70 und 1209 Euro pro Monat einzahlen. Mehr ist möglich, wenn man nicht-anerkannte Schulzeiten oder Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn ausgleichen will.

Ich bin 63 und habe überraschend 60.000 Euro geerbt. Soll ich das Geld in Aktien stecken oder lieber in die gesetzliche Rente investieren?

Antwort Die Möglichkeit einer Extrazahlung bei der Rentenversicherung besteht. Diese kann man steuerlich geltend machen. Grundsätzlich sind auch Aktien interessant, jedoch muss man hier unter Umständen einen langen Atem haben.

Mein Sohn ist zum Arbeiten für eine Weile ins Ausland gegangen. Kann ich für ihn freiwillig in die deutsche Rentenkasse einzahlen?

Antwort Ja, das können Sie. Ihr Sohn kann bis zu 1209 Euro pro Monat einzahlen. Woher das Geld kommt, ob von Ihnen oder ihm, ist der Rentenversicherung egal.

Seit 2005 bin ich selbstständig. Meine Renteninformation sagt, dass ich 926 Euro Rentenanspruch habe und es bis zum Ruhestand 1300 Euro werden. Kann das stimmen?

Antwort Nein, wenn Sie keine Beiträge mehr eingezahlt haben, kann die Hochrechnung nicht stimmen. Wenden Sie sich an die Rentenversicherung und lassen prüfen, was Ihr Versicherungsverlauf seit 2005 ausweist.

Ich bin Jahrgang 61 und schwerbehindert, habe 35 Versicherungsjahre voll und arbeite inzwischen als selbstständiger Personaltrainer. Seit 2012 habe ich keine Beiträge mehr gezahlt. Kann ich trotzdem eine Rente bekommen?

Antwort Sie müssen warten, bis Sie 61 Jahre und sechs Monate alt sind. Dann können Sie mit einem Abschlag von 10,8 Prozent auf Ihre Rente in Ruhestand gehen. Eine abschlagfreie Rente für Schwerbehinderte gibt es für Ihren Jahrgang erst mit 64 Jahren und sechs Monaten.

Seit 2000 bekomme ich (Jahrgang 1965) eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich habe gehört, diese EU-Rente fällt weg, wenn ich 65 Jahre werde. Stimmt das?

Antwort Nein und ja. Die EU-Rente wird tatsächlich nur bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze gezahlt. Dann muss sie umgewandelt werden in eine Altersrente.

Fragen zur Krankenversicherung

Ich bin 71 und habe 677 Euro Rente im Monat. Meine private Krankenversicherung verlangt 436 Euro. Das kann ich nicht mehr bezahlen. Kann ich in die gesetzliche Kasse wechseln?

Antwort Nein, das ist nicht möglich. Der Gesetzgeber will verhindern, dass das Solidarprinzip ausgenutzt wird. Allerdings können Sie in den Basis-Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung wechseln. Der Beitrag entspricht höchstens dem Maximalbeitrag für Kassenpatienten.

Ich bin bereits im Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV). Jetzt bin ich schwer erkrankt. Kann ich in die gesetzliche Kasse zurück?

Antwort Nein, das ist nicht möglich. Wer in jungen Jahren die Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen will, muss auch im Alter mit ihr leben.

Ich bin 54 und arbeite als selbstständige Logopädin. Ich bin in der PKV, die wird mir aber zu teuer. Kann ich in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Antwort Ja, das geht so gerade noch. Bis zur Altersgrenze von 55 Jahren kann man unter bestimmten Bedingungen von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Steuern auf Renten

Ich bin seit einem Jahr Witwe. Ich habe 18.000 Euro im Jahr an Witwen-, eigener und Betriebsrente. Muss ich Steuern zahlen?

Antwort 2018 gilt für Sie das so genannte Gnadenjahr. Das heißt, Sie können ein letztes Mal das Splitting und damit den doppelten Grundfreibetrag in Anspruch nehmen. Ab 2019 haben Sie als Witwe nur noch einen Freibetrag. Jedoch können Sie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Das könnte dazu führen, das Sie keine Steuern zahlen müssen.

Seit 2009 bin ich in Rente, seit 2014 meine Frau. Wie werden wir besteuert?

Antwort Wenn Sie gemeinsam veranlagt werden, werden Ihre Einkünfte zusammengerechnet und Ihre Sonderausgaben und Aufwendungen abgezogen. Liegt das Einkommen dann über dem doppelten Grundfreibetrag, müssen Sie Steuern zahlen. Für das Steuerjahr 2017 liegt der bei 17.604 Euro, für 2018 bei 18.000 Euro.

Wann muss ich Steuern zahlen?

Antwort Das kommt darauf an, in welchem Jahr Sie in den Ruhestand gegangen sind, ob Sie verheiratet sind und den Splittingvorteil nutzen können. Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, erhält einen Freibetrag von 50 Prozent der anfänglichen Rente. Dieser vermindert sich für die folgenden Jahrgänge in Schritten um zwei Prozent, ab 2020 um ein Prozent.

Kann der doppelte Höchstbetrag für die Vorsorge-Aufwendungen, den wir als Ehepaar steuerlich geltend machen können, auch nur für meine Ausgaben genutzt werden?

Antwort Ja, wenn Sie zusammen veranlagt werden, ist das möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie im Jahr 2018 genau 86 Prozent der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen können.

Ich habe neben der deutschen Rente noch eine aus den Niederlanden. Ist diese Rente steuerfrei?

Antwort Nein, auch Einkommen aus dem Ausland müssen in Deutschland versteuert werden. Wenn Sie im Ausland jedoch darauf auch schon Steuern gezahlt haben, werden diese angerechnet.

Ich habe vom Finanzamt 2007 ein Schreiben bekommen, wonach ich keine Steuererklärung machen muss. Gilt das für immer?

Antwort Nein. Wenn sich die Rente stark erhöht, können Sie steuerpflichtig werden. Dann müssen Sie selbst tätig werden und eine Steuer­erklärung einreichen. Im Zweifel sollte man immer lieber eine Steuererklärung machen. Denn Nachzahlungen können teuer werden.

Anmerkung der Redaktion: In einer ursprünglichen Version waren die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung als Jahresbeiträge angegeben. Es handelt sich aber um monatliche Angaben. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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