Enttäuschte Kleinanleger Dritter Börsengang der Telekom war fehlerhaft

Karlsruhe · Im Prozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000 hat der Bundesgerichtshof einen schwerwiegenden Fehler im Verkaufsprospekt entdeckt.

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Foto: dpa, Fredrik Von Erichsen

Die Klage um millionenschweren Schadenersatz an enttäuschte Kleinanleger muss vom Oberlandesgericht Frankfurt neu entschieden werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der BGH hebt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in einem zentralen Punkt auf: Die Telekom habe die Anleger in Bezug auf eine konzerninterne Übertragung von Aktien des US- Telekommunikationskonzerns Sprint getäuscht. Der Emissionsprospekt sei damit fehlerhaft gewesen.

Der BGH verweist die Sache deshalb zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück. Gut 16.000 Kleinanleger forderten von der Telekom insgesamt 80 Millionen Euro Schadenersatz - Geld, das sie vor über zehn Jahren mit der einstigen "Volksaktie" verloren hatten. In dem Verfahren wurde exemplarisch der Fall eines schwäbischen Pensionärs geklärt, der 1,2 Millionen Euro forderte.

(dpa/REU)
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