Wegen Iran-Geschäften Deutsche Börse in den USA verklagt

Brüssel · Der Deutschen Börse droht in den USA neuer Ärger wegen Iran-Geschäften. Die Wertpapierverwahr-Tochter Clearstream taucht in einer Sammelklage, die sich vor allem gegen den Iran richtet, als Beklagte auf.

 Die deutsche Börse ist in den USA wegen ihrer Iran-Geschäfte angeklagt.

Die deutsche Börse ist in den USA wegen ihrer Iran-Geschäfte angeklagt.

Foto: dpa, fru lof

Wie die Frankfurter am Mittwochabend mitteilten, halte das Unternehmen die Vorwürfe gegen sich jedoch für unbegründet. "Clearstream wird alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sich entschieden gegen die Klage zu verteidigen."

Die Kläger-Gruppe Havlish hat laut Anklage seit einem Gerichtsurteil 2012 eine Forderung von 6,6 Milliarden Dollar gegen den Iran und die iranische Zentralbank (Bank Markazi). Diese Gelder wollen sie nun offenbar von Konten der Bank Markazi bei Clearstream loseisen. Dabei machen die Kläger "auch Ansprüche gegen Clearstream aufgrund ihrer historischen Beziehung zur Bank Markazi als Kunde geltend", wie Deutschlands größter Börsenbetreiber erklärte.

Für die Deutsche Börse ist es nicht die erste Klage wegen Iran-Geschäften. Einen ähnlichen Streit, bei dem es um die Entschädigung von US-Anschlagsopfern ging, legte der Konzern 2013 bei. Die Familien von US-Soldaten, die 1983 bei einem Bombenanschlag auf eine Kaserne in der libanesischen Hauptstadt Beirut verletzt oder getötet wurden, machten den Iran für die Attacke verantwortlich und erwirkten deshalb vor einem US-Gericht eine Milliarden-Strafe gegen den das Land.

Nach langen Debatten gab die Deutsche Börse dann iranische Vermögenswerte frei, die auf einem Clearstream-Konto in den USA lagen. Eine andere US-Klage, bei der Anschlagsopfer Zugriff auf Gelder der iranischen Zentralbank auf Clearstream-Konten in Luxemburg bekommen wollten, wurde dagegen im vergangenen Jahr abgewiesen.

Zu den Aufgaben von Clearstream gehört es, die Gelder ihrer Kunden zu schützen. Vermögenswerte an Dritte kann der Konzern nur herausgeben, wenn es dafür eine eindeutige rechtliche Grundlage gibt - sonst drohen Clearstream selbst Klagen seiner Kunden.

(mre/REU)
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