Von Anlegern gefürchtet Das ist der "Hexensabbat" an der Börse

Frankfurt/Main · Alle drei Monate ist an den Börsen "Hexensabbat". Jeweils der dritte Freitag der Monate März, Juni, September und Dezember ist großer Verfallstag. Bei vielen Anlegern sind diese vier Tage im Jahr gefürchtet. Die Börsen können dann ohne ersichtlichen Grund verrückt spielen, starke Kursausschläge sind möglich.

Am "Hexensabbat" verfallen an den Terminbörsen gleich mehrere Arten von Termingeschäften, also Wetten auf den künftigen Verlauf von Indizes oder Aktien. Konkret laufen Optionen und Futures auf Einzelaktien und Indizes ab. Option bedeutet, dass der Käufer das Recht hat und der Verkäufer die Pflicht, bis zum Verfallsdatum den zugrundeliegenden Basiswert zu kaufen beziehungsweise zu verkaufen.
Bei Futures sind Käufer und Verkäufer eine Verpflichtung eingegangen.

Die Kursausschläge am "Hexensabbat" sind oft enorm, auch ohne wesentliche Konjunktur- oder Unternehmensnachrichten. Dahinter stehen Spekulanten, deren Frist zur Verwirklichung ihrer Derivategeschäfte abläuft: Sie versuchen, die Kurse auf jene Preise zu treiben, zu denen sie an der Terminbörse engagiert sind. Dann werden binnen Minuten große Mengen der entsprechenden Papiere gehandelt, was die Kursschwankungen verursacht. Wegen der mitunter wilden Zuckungen an den Märkten wurde der Begriff "Hexensabbat" geprägt.

(dpa/felt)
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