Keine Garantien mehr Das ändert sich bei Betriebsrenten

Berlin · Künftig müssen Arbeitgeber keine Rentengarantie mehr abgeben. Auch können alle Arbeitnehmer eines Betriebs automatisch in die Betriebsrente. Gewerkschaften und Versicherungen wünschen trotzdem Nachbesserungen.

In Deutschland haben nur 60 Prozent der Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung, obwohl diese in Zeiten sinkender gesetzlicher Rentenniveaus wichtiger wird. Daher hat das Bundeskabinett gestern eine Betriebsrenten-Reform auf den Weg gebracht. "Wir setzen starke Anreize, damit deutlich mehr Betriebe ihren Beschäftigten eine Altersvorsorge anbieten", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte, die Reform sei auch eine Antwort auf die Niedrigzinsphase, die die private Vorsorge erschwere.

Enthaftung der Arbeitgeber Arbeitgeber und Arbeitnehmer können künftig per Tarifvertrag vereinbaren, dass der Arbeitgeber keine Mindest-Betriebsrente mehr garantieren muss. Bisher gab es eine solche Verpflichtung, und diese hat manchen (kleinen) Betrieb abgehalten, eine Betriebsrente anzubieten. Künftig soll es Arbeitgebern erlaubt werden, nur noch die Höhe der eingezahlten Beiträge zu garantieren, nicht aber die Höhe der späteren Rentenzahlung. Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sagte unserer Redaktion: "Grundsätzlich sehen wir das Gesetz positiv. Für uns ist es aber nicht nachvollziehbar, dass Versorgungsträger der betrieblichen Altersversorgung keine garantierten Leistungen mehr anbieten dürften. Damit wäre beispielsweise die Zusage einer Mindestrente im Alter oder ein Schutz gegen Erwerbsminderungsrisiken nicht mehr möglich."

Widerspruchslösung Die Tarifpartner können vereinbaren, dass alle Arbeitnehmer eines Betriebes einen Teil ihres Entgelts in die Betriebsrente stecken. Wer das nicht will, muss ausdrücklich widersprechen (Opt-out-Lösung). Derzeit ist es anders: Bisher muss man ausdrücklich erklären, dass man eine Entgeltumwandlung will. Die Gewerkschaft IG BCE begrüßte die Reform. Man werde die betriebliche Altersvorsorge nun ausbauen. "Insbesondere das Modell der automatischen Entgeltumwandlung wird dazu beitragen, dass mehr Beschäftigte die Angebote in Anspruch nehmen", sagte IG BCE-Chef Michael Vassiliadis.

Diese Opt-Out-Regel soll aber nur für tarifgebundene Betriebe gelten. Das kritisiert GDV-Präsident Erdland: "Für falsch halten wir, dass es für Unternehmen ohne Tarifbindung keine einfache Opt-Out-Regelung gibt, wonach die Arbeitnehmer aktiv "Nein" sagen müssen, wenn sie keine Betriebsrente wünschen." Wenn dies geändert werde, gebe es mehr Betriebsrenten-Verträge.

Hilfe für Geringverdiener Arbeitgeber erhalten künftig einen staatlichen Zuschuss von 72 bis 144 Euro, wenn sie für Geringverdiener 240 bis 480 Euro jährlich in die betriebliche Vorsorge einzahlen. Entsprechend weniger Lohnsteuer muss der Betrieb an den Fiskus abführen. Als Geringverdiener gelten Beschäftigte mit einem Monatseinkommen bis zu 2000 Euro. Zudem will der Staat großzügiger bei der Bedürftigkeitsprüfung sein. "Künftig bleiben Zusatzrenten von monatlich 202 Euro bei der Berechnung der sozialen Grundsicherung unberücksichtigt. Das begrüßen wir ausdrücklich", erklärte die IG BCE. Sie hätte es auch gern gesehen, wenn alle Arbeitgeber verpflichtet würden, eine Betriebsrente anzubieten.

Riester-Zulage Bei der Riesterente beträgt die jährliche Grundzulage pro Person derzeit 154 Euro. Diese staatliche Zulage wird nun auf 165 Euro pro Person angehoben.

(RP)
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