150 Millionen Euro mehr für Messeveranstalter Bundesregierung verspricht: „Kein neuer Teil-Lockdown“
Exklusiv · Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will mehr Geld, um im drohenden Corona-Herbst Messeveranstalter zusätzlich abzusichern. Das geht aus einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor. Ein neuer Teil-Lockdown sei „Quatsch“.
Angesichts langer Vorlauf- und Planungszeiten sowie coronabedingter Beschränkungen rechnet das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin mit einem großen Ausfallrisiko für Veranstalter von Messen und Ausstellungen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor, das unserer Redaktion vorliegt. Darin heißt es, aus diesem Grund beantrage das Bundeswirtschaftsministerium weitere 150 Millionen Euro, um die Branche bei möglichen Corona-Ausfällen finanziell absichern zu können.
Eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bestätigte dies unserer Redaktion. Dabei handele sich aber nicht um Vorbereitungen für einen neuen Teil-Lockdown. „Das ist Quatsch. Die Bundesregierung plant keinen neuen Teil-Lockdown.“ Es gehe vielmehr darum, eine zusätzliche Absicherung für Messen und Ausstellungen zu schaffen. „Messebauer und Aussteller müssen mit langen Planungs- und Vorlaufzeiten agieren und sind weiterhin mit Einschränkungen für ihren Geschäftsbetrieb konfrontiert. Hier will die Bundesregierung ein zusätzliches Absicherungsinstrument schaffen“, betonte die Sprecherin. Aus dem Finanzministerium hieß es, das Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium, Bettina Hagedorn, sei kein „Geheimpapier“, wie zuvor berichtet worden sei.
In dem Schreiben heißt es, der Mehrbedarf des Wirtschaftsministeriums ergebe sich daraus, dass aufgrund „der aktuell wieder stark ansteigenden Inzidenzen und der stagnierenden Impfbereitschaft sowie dem Beginn der kühleren Jahreszeit mit leichterer Virusverbreitung“ weiterhin ein großes Ausfallrisiko bestehe. Mit den zusätzlichen Mitteln beabsichtige man, die Veranstalter für Schäden, die aus coronabedingten Absagen im Jahr 2021 entstehen, „zu entschädigen und damit die wirtschaftliche Planbarkeit von Messen und Ausstellungen abzusichern und somit auch Folgeschäden wie Insolvenzen und Arbeitslosigkeit abzuwenden“. Damit setze man zugleich Anreize für die wirtschaftlichen Aktivitäten der nachgelagerten Messedienstleister.
Die Prüfung von entsprechenden Anträgen und die Mittelvergabe soll dann durch die Länder auf der Grundlage einer Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung erfolgen. Voraussetzung für die Beantragung der Hilfen sei „eine vorherige Registrierung der Veranstaltung“. Das Bundesfinanzministerium hat der zusätzlichen Finanzspritze bereits zugestimmt, die des Haushaltsausschusses gilt als sicher.