Urteil zu Cum-Ex-Finanzgeschäften Im Geiste des ehrlichen Steuerzahlers

Analyse | Berlin · Der Bundesgerichtshof hat zwei Revisionsanträge in der Cum-Ex-Affäre zurückgewiesen und damit die Aktiengeschäfte für illegal erklärt – Verurteilungen anderer Beschuldigter in weiteren Verfahren sind wahrscheinlich.

 Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), Ex-Bürgermeister von Hamburg, offenbarte vor einem Untersuchungsausschuss große Erinnerungslücken.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), Ex-Bürgermeister von Hamburg, offenbarte vor einem Untersuchungsausschuss große Erinnerungslücken.

Foto: dpa/Soeren Stache

Ein höchstrichterliches Urteil hat immer Signalwirkung. Deshalb kann man sicher sein, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu den sogenannten Cum-Ex-Steuergeschäften das juristische Procedere zumindest in Deutschland maßgeblich prägen wird, auch wenn es zunächst nur um die Revision in zwei Einzelfällen geht. Eingelegt hatten diese ein britischer Aktienhändler, der mit einem Kollegen vom Landgericht Bonn im März des vergangenen Jahres 2020 wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt worden ist, und das Hamburger Bankhaus Warburg, das 176 Millionen Euro an zu Unrecht erhaltener Kapitalertragssteuer zurückzahlen muss. In beiden Fällen ist das Urteil nun rechtskräftig, und es werden nicht die letzten sein.