Untersuchung der Verbraucherschützer Banken legen oftmals Provisionen nicht offen

Berlin · Banken und Sparkassen umgehen einer Untersuchung von Verbraucherschützern zufolge vielfach die gesetzliche Pflicht, ihre Provisionen bei Wertpapiergeschäften offenzulegen.

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Foto: ddp, ddp

Die Institute verkauften Wertpapiere in Form sogenannter Festpreisgeschäfte und müssten deswegen ihre Gewinnmargen nicht nachweisen, kritisierte am Freitag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. Die Kreditwirtschaft wies die Vorwürfe zurück.

Der vzbv und die Verbraucherzentralen in den Bundesländern befragten 126 Banken und Sparkassen, ob und wann sie Wertpapiergeschäfte als Festpreisgeschäft machen. Nur ein Fünftel der Institute antwortete überhaupt, der Rest verweigerte eine Auskunft, wie der vzbv mitteilte. "Banken und Sparkassen lassen sich nur ungern in die Karten schauen", erklärten daher die Verbraucherschützer.

Aus den Antworten der auskunftgebenden Institute ging hervor, dass vier von fünf Banken oder Sparkassen Wertpapiere auch in Form von Festpreisgeschäften verkaufen - besonders Zertifikate und Investmentfonds. Damit könnten sie aber ihr eigenes Interesse am Verkauf bestimmter Produkte "verschleiern", monierte der vzbv.

Verkaufen Banken Wertpapiere in Form von Kommissionsgeschäften, also stellvertretend für einen anderen Anbieter von Finanzprodukten, dann bekommen sie üblicherweise die Differenz zwischen dem Ausgabe- und dem Rücknahmepreis als Provision - und diese Provision müssen sie dann dem Kunden gegenüber angeben. Kaufen die Institute die Papiere aber erst selbst und verkaufen sie dann aus ihrem Eigenbestand im Rahmen eines Festpreisgeschäfts an Kunden weiter, enthält der Preis zwar einen Aufschlag - offenlegen müssen diesen die Institute aber nicht.

Durch die Offenlegung von Provisionen sollen Bankkunden erkennen können, inwieweit ein Berater mit seinen Empfehlungen und bei der Vermittlung von Finanzprodukten eigene Gewinninteressen oder die seines Arbeitgebers verfolgt. vzbv-Vorstand Gerd Billen erklärte am Freitag, wenn Banken und Sparkassen sowie Wertpapierdienstleister solche Schlupflöcher wie Festpreisgeschäfte nutzten, sei das "kein gutes Zeichen für einen fairen Kundenumgang". Der Gesetzgeber müsse diese Aufklärungslücken schließen.

Die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Banken und Sparkassen wiesen die Untersuchung als "nicht gerecht" zurück; die Befragung zeichne ein "Zerrbild der Realität".

Das Festpreisgeschäft sei eine "seit langem am Markt etablierte Geschäftsform", die sich unabhängig von der erst in den vergangenen Jahren geführten Diskussion um die Offenlegung von Provisionen entwickelt habe. Anleger schätzten Festpreisgeschäfte wegen der einfachen Handhabe und der Sicherheit des Preises.

Die Art der Fragen habe eine zutreffende Antwort nicht zugelassen, erklärten die Banken und Sparkassen; darauf habe die DK den vzbv schon im Mai 2012 hingewiesen. Es dränge sich der Eindruck auf, der vzbv wolle sich mit der Untersuchung als "unabhängiger Finanzmarktwächter" etablieren - diese Aufgabe könne aber nur eine staatliche Stelle wahrnehmen, erklärte die Kreditwirtschaft.

(AFP/nbe/das)
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