Werbung in E-Mail-Newslettern BaFin warnt vor Kauf von Haschisch-Aktien

Frankfurt · Die amerikanische Cannabis-Firma Chuma Holdings bewirbt derzeit ihre Aktien - auch in Deutschland via E-Mail-Newslettern. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einem Kauf. Es würden unrichtige oder irreführende Angaben gemacht, so BaFin.

 Mit Cannabis lässt sich auch legal Geld verdienen - zum Beispiel mit Aktien. Aber die deutsche Finanzaufsicht warnt davor.

Mit Cannabis lässt sich auch legal Geld verdienen - zum Beispiel mit Aktien. Aber die deutsche Finanzaufsicht warnt davor.

Foto: dpa

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt Anleger vor einem Einstieg bei der amerikanischen Cannabis-Firma Chuma Holdings. Aktien des Unternehmens würden derzeit in E-Mail-Newslettern massiv beworben, erklärte die Bonner Behörde am Mittwoch.

"Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden." Möglicherweise würden auch Interessenskonflikte verschwiegen. Die BaFin habe deshalb eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Von Chuma war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Chuma bietet nach eigenen Angaben eine Reihe von Dienstleistungen für legale Cannabis-Firmen an. Unter anderem helfe das Unternehmen bei der Suche nach passenden Anbauflächen, der Darlehensbeschaffung und der Einrichtung von Verkaufsstätten.

Die BaFin rät Anlegern, vor einem Einstieg bei Chuma sehr genau zu prüfen, wie seriös die in Newslettern gemachten Angaben sind, und sich über die Firma auch aus anderen Quellen zu informieren. Die Behörde veröffentlicht solche Warnungen schon länger, wenn sie den Verdacht hat, dass bei bestimmten Aktien manipuliert wird. Zusätzliche Kompetenzen beim Verbraucherschutz hat die Behörde zuletzt zudem im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes erhalten.

(jf/REU)
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