Fragen und Antworten zum neuen GEZ-Beitrag ARD und ZDF kassieren für jede Wohnung ab

Düsseldorf · Beitrag statt Gebühr: Am 1. Januar wird die Bezahlung für ARD und ZDF umgestellt. Statt für Geräte werden Bürger nun für ihre Wohnung veranlagt - einfacher wird die Zukunft für die Sender dadurch nicht. Wir klären die wichtigen Fragen und Antworten.

 Ab 1. Januar muss jeder Haushalt die neue Rundfunkgebühren-Abgabe zahlen.

Ab 1. Januar muss jeder Haushalt die neue Rundfunkgebühren-Abgabe zahlen.

Foto: dpa, Angelika Warmuth

Was ist die wichtigste Änderung?

Bisher mussten Verbraucher der früheren GEZ mitteilen, wie viele Fernseher und Radios sie zu Hause und in ihren Autos betreiben. Danach richtete sich die Gebühr. Wohnten verschiedene Personen zusammen unter einem Dach, waren sie oftmals parallel gebührenpflichtig - es sei denn, sie waren verheiratet oder es handelte sich um minderjährige Kinder ohne eigenes Erwerbseinkommen.

Warum gibt es die Umstellungen?

Mit dieser Maßnahme reagiert die Medienpolitik auf die Internet-Revolution. Ob "Tagesschau" oder "Wetten, dass..?" - längst lassen sich die Angebote nicht nur auf dem Fernseher oder Radio empfangen, sondern auch auf PC, Smartphone oder Tablet. Wenn das Handy ein UKW-Radio hat und "Anne Will" in der Mediathek steht, mutet eine Abgabe auf die klassischen Apparate in der Tat ziemlich alt an.

Wie hoch ist der Beitrag zukünftig?

Jeder deutsche Haushalt zahlt unabhängig von seiner Zusammensetzung oder der Anzahl der Geräte einmal eine pauschale monatliche Gebühr von 17,98 Euro. Das entspricht genau der jetzigen Standardgebühr für den Betrieb eines Fernsehers, eines Radios sowie eines "neuartigen Rundfunkgeräts" - also etwa eines Computers, mit dem sich über das Internet ebenfalls Radio hören lässt.

Wer profitiert von den Neuerungen?

Das neue System führt einerseits dazu, dass künftig jeder Haushalt zur Kasse gebeten wird - auch wenn er bisher angab, weder Radio noch Fernseher noch einen internetfähigen Computer zu nutzen. Auf der anderen Seite fallen ab Januar alle Doppelbelastungen weg: Es reicht dann, wenn eine im Haushalt gemeldete Person die fällige Gebühr begleicht. Davon profitieren etwa nicht verheiratete Paare, die zusammen wohnen. Positiv wirkt sich dies zudem auch auf Wohngemeinschaften sowie auf erwachsene Kinder aus, die arbeiten, aber noch bei den Eltern leben.

Weil die Zahl der Empfangsgeräte künftig keinen Einfluss auf die monatliche Gebühr mehr hat, kann es auch für Verbraucher mit diversen Fernsehern, Radios oder Computern billiger werden. Unter dem Strich wird es daher nach Angaben des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio - so nennt sich die frühere GEZ inzwischen - nur für die wenigsten Beitragszahler teurer. Etwa 90 Prozent der Bürger sollen demnach ab 2013 genauso viel oder weniger zahlen als heute.

Wer hat Nachteile?

Rund 600.000 Radiohörer, die keinen Fernseher haben, müssen künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Statt der Grundgebühr von 5,76 Euro wird dann der volle Betrag fällig.

Ist eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich? Eine Befreiung von der Gebühr ist auch weiterhin möglich. Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung wie Bafög und Ausbildungsgeld erhält, wird davon befreit - allerdings nur auf Antrag.

Gibt es Einschränkungen?

Ja, für Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlose und schwer behinderte Menschen: Sie sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie müssen einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr (5,99 Euro im Monat) zahlen, sofern sie sich dies leisten können. Es gibt aber Härtefallregelungen.

Was haben Firmen zu erwarten?

Die Höhe des Beitrags für Firmen, Verbände und Institutionen richtet sich nach der Anzahl der Niederlassungen, Beschäftigten und Dienstwagen. Der kleinste Beitrag sind 5,99 Euro für Mittelständler mit bis zu acht Mitarbeitern. Große Unternehmen müssen mehr zahlen als kleine. Für Schulen, Universitäten, Polizei, Feuerwehren oder Jugendheime gelten Ausnahmen. Sie zahlen maximal einen Beitrag pro Niederlassung.

Was gilt für Selbstständige und Freiberufler?

"Wer als Selbstständiger oder Freiberufler seinen Arbeitsplatz in einer Privatwohnung eingerichtet hat, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, muss dafür keinen weiteren Beitrag leisten", teilen die Sender mit. Es fällt aber der Beitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge an: monatlich 5,99 Euro pro Auto.

Was ist mit Ferienwohnung oder Gartenlaube?

Für jede Zweit- oder Ferienwohnung wird künftig auch eine zweite pauschale Haushalts-Rundfunkgebühr fällig, selbst wenn dort kein Fernseher oder Radio steht. Rundfunkgeräte im kleinen Gartenhäuschen sind dagegen für die meisten Kleingärtner frei, denn in ihnen darf normalerweise ohnehin nicht gewohnt werden. Falls Lauben in Kleingärten als Wohnung dienen, muss gezahlt werden.

Was bemängeln Kritiker?

Zunächst hieß es, dass auch Bewohner von Pflegeheimen vom kommenden Jahr an den Rundfunkbeitrag leisten müssten. Auf Druck verständigten sich die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio darauf, Pflegeheime bis zu einer abschließenden Festlegung durch den Gesetzgeber als Gemeinschaftsunterkünfte zu behandeln.

Damit entfalle eine Beitragspflicht für einzelne Zimmer und deren Bewohner. Die Intendanten begründeten die Einordnung als Gemeinschaftsunterkunft damit, dass die Pflegeheim-Bewohner wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nachhaltig betreut werden müssten.

Gibt es schon Klagen?

Ja, denn die Reform hat nicht nur Freunde. Bei den Landtagen gingen hunderte Beschwerden ein. Der Passauer Jurist Ermano Geuer klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen die Gebühr. Jeder müsse den Beitrag zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht, kritisiert Geuer.

Muss ich selbst aktiv werden?

Die Umstellung auf das neue System läuft automatisch. Wer von den Änderungen profitiert, muss allerdings selbst handeln: Der Beitragsservice geht automatisch davon aus, dass jeder heutige Zahler auch weiterhin Gebühren überweist. Wer ab 1. Januar nicht mehr zahlen muss, weil Lebenspartner oder WG-Hauptmieter den Beitrag für die gemeinsame Wohnung überweisen, muss also selbst aktiv werden und kündigen.

Dafür reicht dem Beitragsservice zufolge ein formloses Schreiben unter Angabe der Teilnehmernummer und eventuell der des künftigen Zahlers aus. Das Antragsformular kann aber auch online ausgefüllt werden, muss dann aber ausgedruckt und per Post an den Beitragsservice gesendet werden. Formulare sind auch bei Städten und Gemeinden erhältlich.

Was passiert mit Zahlungsverweigerern?

Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Bringt die Reform den Sendern mehr Geld?

Nein, beteuern zumindest die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Und schränken auf ihrer Website zugleich ein: "Tatsächliche Mehr- oder Mindereinnahmen durch das neue Finanzierungsmodell lassen sich erst ermitteln, wenn diese weitreichende Reform umgesetzt ist."

(nbe)
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