Subventionierter Atemschutz vom Bund Angehörige von Risikogruppen warten weiter auf FFP2-Masken

Düsseldorf · Seit Donnerstag gibt es den subventionierten Atemschutz nur noch gegen Vorlage eines Coupons. Diese kommen aber bei den Menschen bisher nicht an.

 Derzeit stockt die Verteilung kostenloser FFP2-Masken an über 60-Jährige und Risikopatienten.

Derzeit stockt die Verteilung kostenloser FFP2-Masken an über 60-Jährige und Risikopatienten.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Neue Verzögerungen gibt es offenbar bei der Verteilung von kostenlosen FFP2-Masken an Menschen über 60 Jahren und Risikopatienten. Die Apotheken können derzeit keine Masken weitergeben, obwohl diese bereitliegen.

Seit 7. Januar dürfen Masken nämlich nur noch gegen einen Berechtigungsnachweis herausgegeben werden. Der wird von der Bundesdruckerei fälschungssicher gedruckt und an die Krankenkassen verschickt, die ihn an die Versicherten weiterleiten. Bei vielen Krankenkassen sind allerdings bis heute keine Coupons eingegangen.

Währenddessen gibt es bei den Apotheken vermehrt Anfragen nach neuen Masken: „Die Aussage der Regierung war, dass es eine Maske pro Woche geben sollte. Jetzt sind drei Wochen um und die Menschen tauchen verständlicherweise wieder auf“, erklärt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein.

Insgesamt finanziert das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) jeweils 15 FFP2-Masken für 27 Millionen Berechtigte. Das wurde festgelegt. Vom 15. Dezember bis 6. Januar konnten die ersten drei Masken durch Vorlage des Personalausweises oder durch eine „nachvollziehbare Eigenauskunft“ in den Apotheken abgeholt werden. In der zweiten Phase ist das eben nur noch mit dem Coupon möglich. Das soll verhindern, dass Menschen sich mehr kostenlose Masken besorgen, als ihnen zustehen.

Bei der AOK Rheinland und der AOK Nordwest waren am Freitag noch keine Vouchers eingegangen. Die Barmer wartet ebenso. Bei der DAK sind die ersten Chargen angekommen. Dort könne man nun, auch über das Wochenende, mit der Versandaktion beginnen. Die Techniker Krankenkasse hat Coupons erhalten und will im Laufe der nächsten Woche beginnen an die Versicherten zu verschicken.

Bis alle den Berechtigungsnachweis haben, wird also noch einige Zeit vergehen. Laut BMG soll das aber bis Ende Januar passieren, einige Krankenkassen rechnen mit einer Verzögerung bis in den Februar. Die Apotheken können sich daher eine Rückkehr zur unbürokratischen Verteilung vorstellen. Zumindest für die ersten sechs Masken: „Wir sind besorgt um die Patientinnen und Patienten und würden diese sehr wichtige Schutzmaßnahme gerne so schnell wie möglich an die Menschen weitergeben““, sagt Preis. Grundsätzlich sei die Verteilung mit Coupons aber die richtige Lösung.

Insgesamt werden zwei Berechtigungsnachweise pro Versichertem verschickt. Der erste kann bis zum 28. Februar gegen sechs Masken eingetauscht werden, der zweite vom 16. Februar bis 15. April gegen sechs weitere. Die FFP2-Masken sorgen für einen besseren Schutz vor einer Ansteckung mit Covid 19. Zunächst sollen daher Personen über 75 Jahre den Coupon erhalten, danach Menschen zwischen 70 und 74 Jahren sowie Personen, bei denen ein Risikofaktor vorliegt, und zuletzt gehen die Coupons an die 60 bis 69-Jährigen. Während die ersten Masken nichts kosteten, ist für die letzten zwölf Masken eine Selbstbeteiligung von zwei Euro pro Coupon fällig. Wann mit dem Druck begonnen wurde, konnten weder das Bundesgesundheitsministerium noch die Bundesdruckerei auf Nachfrage mitteilen.

Ein Hinweis noch: Die FFP2-Masken lassen sich im Prinzip auch ohne die Coupons für einige Euro kaufen.

(mabu)
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