Düsseldorf Experten fordern höhere Strafen für Unternehmen
Düsseldorf · Unternehmen, die gegen Gesetze verstoßen, sollten nach Auffassung von Rechtsexperten mit höheren Strafen rechnen müssen als bisher. "Es sollte in Erwägung gezogen werden, die nominale Begrenzung von Unternehmensgeldbußen aufzugeben", schreibt die Anwaltskanzlei Wessing & Partner in einem Gutachten für den Landtag. Zurzeit liegt die Höchstgrenze bei zehn Millionen Euro. Stattdessen sollte sich die Geldbuße am Umsatz orientieren. Bei der Bemessung der Strafe sollte zudem - auch strafmildernd - berücksichtigt werden, ob das Unternehmen ein wirksames Compliance-System hat oder nicht.
Einen ähnlichen Vorschlag unterbreitete die Anwaltskanzlei Heuking von Coelln dem Rechtsausschuss des Landtages. Der Einführung eines originären Unternehmensstrafrechts erteilten die befragten Rechtsexperten jedoch eine Absage.
Die SPD-Opposition hatte anlässlich der Diesel-Affäre die Einführung härterer Strafen gegen Unternehmen gefordert, konnte sich damit aber gestern im Rechtsausschuss gegen die Stimmenmehrheit von CDU und FDP nicht durchsetzen. Zuvor hatte auch die OECD Deutschland nahegelegt, die Sanktionsmöglichkeiten zu verschärfen, wie es in vielen anderen Ländern der Fall ist.
Einig sind sich die Gutachter auch darin, dass die rechtlichen Vorgaben konkretisiert werden sollten. Dies gilt laut Wessing & Partner etwa für die Aufsichts- und Organisationspflichten oder die Ausgestaltung der Compliance im Unternehmen. Heuking von Coelln sieht darin zudem die Chance, mehr Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen.