Wegen Bonuszahlungen Ex-Rewe-Chef soll vor Gericht

Düsseldorf · Das Landgericht Essen hat eine Anklage gegen den früheren Rewe-Chef Hans Reischl, fünf weitere frühere Aufsichtsräte von Arcandor und Thomas Middelhoff wegen Bonuszahlungen in Millionenhöhe teilweise zugelassen.

 Wegen ungerechtfertigter Bonuszahlungen in Millionenhöhe beim Kaufhauskonzern Arcandor soll sich jetzt auch der frühere Rewe-Chef Hans Reischl verantworten.

Wegen ungerechtfertigter Bonuszahlungen in Millionenhöhe beim Kaufhauskonzern Arcandor soll sich jetzt auch der frühere Rewe-Chef Hans Reischl verantworten.

Foto: dpa, ve tba

Wegen ungerechtfertigter Bonuszahlungen in Millionenhöhe beim Kaufhauskonzern Arcandor sollen sich neben Ex-Vorstandschef Thomas Middelhoff auch sechs frühere Aufsichtsräte vor Gericht verantworten. Zum Kreis der Angeklagten zählen nach Informationen unserer Redaktion der frühere Rewe-Chef Hans Reischl, Ex-Oppenheim-Bankier Friedrich Carl Janssen und der Ehemann der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz, Leo Herl. Das geht aus dem Eröffnungsbeschluss des Landgerichts Essen hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Bei den übrigen Aufsichtsräten handelt es sich um Arbeitnehmervertreter und einen Vermögensberater.

In dem Untreue-Verfahren geht es um einen der größten Fälle von Managerhaftung in Deutschland seit dem Mannesmann-Prozess vor gut zehn Jahren. Bei Arcandor soll Middelhoff Ende 2008 Boni von knapp drei Millionen Euro kassiert haben, obwohl der Konzern in dieser Zeit 746 Millionen Euro Verlust machte. Er soll zur Untreue angestiftet haben. Insgesamt sollen Top-Manager mit Anerkennungsprämien von 8,8 Millionen Euro bedacht worden sein. Mitte 2009 war der aus der Warenhauskette Karstadt, dem Versandhaus Quelle und dem Reiseveranstalter Thomas Cook bestehende Konzern pleite und trieb die Kölner Privatbank Sal. Oppenheim fast in den Ruin. Inzwischen gehört sie der Deutschen Bank.

Das Landgericht Essen ließ in seinem Beschluss jedoch die Anklage der Staatsanwälte nur teilweise zu: Lediglich in einem von vier Fällen, nämlich bei der Zahlung der Boni an Middelhoff und einen weiteren Manager zum Jahresende 2008, sehen die Richter eine mögliche Pflichtverletzung durch die Aufsichtsräte. In den anderen Fällen hätten die Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag eine ausreichende Grundlage. Demnach enthielten die Verträge eine Klausel, wonach außerordentliche Leistungen durch eine nachträgliche Sondervergütung honoriert werden können.

Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte zunächst gegen 15 Vorstände und Aufsichtsräte Anklage erhoben. Die anderen Vorstände bis auf Middelhoff müssen nicht vor Gericht, weil die Entscheidung über die Bonuszahlungen und deren Prüfung den Richtern zufolge nicht in der Verantwortung des Vorstands lagen. Es sei davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die nur teilweise Eröffnung des Verfahrens prüfe, hieß es in Kreisen Prozessbeteiligter.

Die Entscheidung des Gerichts traf auf geteiltes Echo: "Das Landgericht hat zutreffend erkannt, dass es im Fall des ehemaligen Aufsichtsrats K. keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten gibt", sagte Rechtsanwalt Heribert Waider. Die Verteidiger von Middelhoff, Reischl, Herl und Janssen äußerten sich hingegen gestern nicht.

Middelhoff wurde wegen unerlaubter Privatflüge auf Kosten von Arcandor bereits zu einer Haftstrafe verurteilt, die er zurzeit als Freigänger verbüßt. Janssen wurde im Oppenheim-Prozess ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt, legte aber Revision ein. Ex-Rewe-Chef Reischl trat im Zusammenhang mit der rechtlichen Aufarbeitung der Arcandor-Pleite bisher nicht vor Gericht in Erscheinung, der Ehemann der Arcandor-Großaktionärin Schickedanz nur als Zeuge.

Zumindest Reischl soll in einem Brief an den damaligen Aufsichtsratschef deutliches Unbehagen über die Genehmigung eines Bonus geäußert haben. Er halte das für unanständig, ließ er damals wissen, selbst wenn die Zahlung rechtlich in Ordnung sei. Der Gesellschaft gehe es dafür nicht gut genug.

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