München Ex-Bankchef Breuer vor Gericht

München · Der seit fast zehn Jahren andauernde Streit mit dem früheren Medienunternehmer Leo Kirch um dessen Firmenpleite hat für den Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer ein weiteres Nachspiel. Diesmal geht es allerdings nicht um eine Zivilklage Kirchs, sondern um einen Strafprozess vor dem Landgericht München. Dort ist die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Prozessbetrugs gegen Breuer zugelassen worden.

Im Kern geht es um Aussagen, die der frühere Manager im Zusammenhang mit der Kirch-Pleite gegenüber den Staatsanwälten gemacht hat. Ihnen hatte Breuer 2003 erklärt, dass er keine spezifischen Kenntnisse über Kredit-Engagements der Deutschen Bank bei Kirch gehabt habe. Das wollen ihm die Ankläger nicht glauben, weil Breuer damals Vorstandssprecher der Bank war. Ihr Vorwurf: Der Beschuldigte hat gelogen, also geht es um Prozessbetrug. Das Strafmaß dafür wäre eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.

Die juristische Brisanz gewinnt Breuers angebliche Nicht-Kenntnis über das Engagement der Bank vor allem durch ein TV-Interview, das ein Jahr zuvor den Streit mit Kirch erst ausgelöst hatte. Aus diesem Interview stammt der oft zitierte Satz: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Breuer hat stets beteuert, dass er diese Interview-Aussagen nur aus Medienberichten über die damalige Lage der Kirch-Gruppe abgeleitet habe. Gemeint waren damit Kredite oder Kapitalspritzen für Kirchs in Not geratenen Medienkonzern.

Kirch gab Breuer und der Deutschen Bank danach die Schuld am Zusammenbruch seiner Firmengruppe, weil nach dem Interview alle Banken in Deutschland weitere Hilfe verweigert hätten. Er überzog die Deutsche Bank und ihren damaligen Spitzenmanager in der Folge mit einer Flut von Klagen. Seit Jahren versucht er, milliardenschweren Schadenersatz zu bekommen, aber er ist schon mehrfach gescheitert – obwohl ihm der Bundesgerichtshof vor fünf Jahren grundsätzlich die Möglichkeit auf Schadenersatz zuerkannt hatte, weil Rolf Breuer Pflichten verletzt habe.

Die Deutsche Bank hält die Vorwürfe gegen ihren ehemaligen Chef weiterhin für unbegründet.

(RP)
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