Brüssel Europäischer Gerichtshof erlaubt Sperren im Internet

Brüssel · Das Herunterladen von raubkopierten Inhalten aus dem Netz soll schwieriger werden. Webseiten, auf denen urheberrechtlich geschützte Filme, Musik oder Bücher verbreitet werden, dürfen gesperrt werden – wenn ein Richter dies anordnet. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Im konkreten Fall ging es um die Website kino.to. Das deutsche Filmstudio Constantin Film und die Filmproduktionsgesellschaft Wega klagten, weil dort Kopien ihrer Filme ohne Zustimmung verbreitet wurden. Sie fürchteten um Kino-Einnahmen. Denn die illegalen Kopien waren teils schon online, während der Streifen noch in den Filmtheatern lief – so geschehen beim Science-Fiction-Thriller "Pandorum". Die Kläger forderten, dass UPC Telekabel die Website sperrt. Der Telekomanbieter wehrte sich.

Der österreichische Oberste Gerichtshof gab die Frage an den EuGH weiter. Die Webseite Kino.to hat mittlerweile den Betrieb eingestellt; der Betreiber und mehrere Mitarbeiter wurden verurteilt – einige zu Gefängnisstrafen. Daher ging es beim Luxemburger Richterspruch gestern vor allem um die Frage, ob Netzsperren auch für ähnliche Angebote von illegalen Streamingdiensten oder Download-Portalen zum Schutz von Urheberrechten zulässig sind.

Die Luxemburger Richter bejahen dies. Nach ihrer Ansicht ist ein Internetanbieter in diesem Fall ein "Vermittler, dessen Dienste zur Verletzung eines Urheberrechts genutzt werden". Es müsse nicht extra nachgewiesen werden, dass die Kunden des Internetanbieters tatsächlich auf die geschützten Filme zugreifen. Allerdings muss ein Gericht die Sperre anordnen. Der EuGH mahnte die nationalen Richterkollegen, dabei ein "angemessenes Gleichgewicht" zwischen dem Schutz von Urheberrechten und der unternehmerischen Freiheit des Internetanbieters zu beachten. Auch die Informationsfreiheit der Nutzer sei zu berücksichtigen. Zudem müssen Internetnutzer wie Anbieter gegen eine Sperre klagen können.

Netzaktivisten kritisieren den Richterspruch als Einfallstor für Zensur von unliebsamen Inhalten im Netz. Zudem seien Sperren leicht zu überwinden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort