Brüssel Euro-Finanzminister einig über Bankenabwicklung

Brüssel · Geplant sind unter anderem ein Abwicklungsfonds mit 55 Milliarden Euro und der Schutz von Sparguthaben bis 100 000 Euro.

Die europäische Bankenunion zum besseren Schutz der Steuerzahler bei künftigen Krisen nimmt immer mehr Gestalt an. Die EU-Finanzminister einigten sich auf wichtige Details für die Schließung maroder Institute. Über einen Zeitraum von zehn Jahren soll ein Abwicklungsfonds mit rund 55 Milliarden Euro aufgebaut werden, der sich aus Bankenabgaben speist. Zunächst wird es in dem EU-Topf "nationale Abteilungen" geben, so dass jedes Land bei Problemen erst mal die eigenen Bankenabgaben aufbraucht. Nach zehn Jahren soll ein Gemeinschaftsfonds entstehen. Das heißt: Mit dem Geld deutscher Banken könnten dann Institute in Italien oder Spanien abgewickelt werden. Dass Deutschland diese Vergemeinschaftung geschluckt habe, sei "ein großer Schritt nach vorne", sagte ein EU-Diplomat.

Deutschlands Anteil am EU-Fonds dürfte bei mindestens zehn Milliarden Euro liegen – also eine Milliarde Euro pro "Aufbau-Jahr". 2013 kamen aber in Deutschland durch die nationale Bankenabgabe nur 520 Millionen Euro zusammen. Sie könnte sich also fast verdoppeln. "Eine Verdoppelung wäre schwierig und mit Blick auf die Ertragslage der Institute kontraproduktiv", warnte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, gegenüber unserer Zeitung.

Strittig blieb bis zuletzt, woher das Geld für die Abwicklung einer Bank in der Übergangszeit kommen soll, wenn die Mittel im gemeinsamen Fonds noch nicht ausreichen. Dafür sollen zunächst nationale Gelder und Bankenabgaben herangezogen werden. Die nationalen Töpfe sollen sich aber schrittweise untereinander helfen. Der Fonds könne in der Aufbauphase auch Kredite aufnehmen, falls er klamm sei, so Teilnehmer. Das gepumpte Geld müsse aber letztlich von den Banken nachbezahlt werden. Das neue System soll 2016 starten.

Besser geschützt werden sollen Sparer zudem durch eine Richtlinie, auf die sich Unterhändler von EU-Staaten, Kommission und Europa-Parlament geeinigt haben: Demnach verdoppelt sich die Höhe des abgesicherten Spar-Guthabens im Bank-Pleitefall in allen EU-Staaten auf 100 000 Euro. Auf ihr Geld sollen Kunden künftig bereits nach sieben statt bisher zwanzig Werktagen zugreifen können. Zudem sollen Staaten, die noch keinen Fonds zur Einlagensicherung haben, dies nachholen. Die Banken müssen dafür in den nächsten Jahren 0,8 Prozent der geschützten Einlagen als Sicherungsvermögen zurücklegen. In Deutschland gelten entsprechende Regeln bereits – Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken bieten weitergehende Einlagensicherungen, die unangetastet bleiben.

(RP)
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