Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH erleichtert Zuzug von EU-Bürgern mit Kindern nach Deutschland

Luxemburg/Berlin · Ein arbeitsloser Pole, dessen Töchter in Deutschland zur Schulde gehen, hat Anspruch auf Hartz IV, urteilte der Europäische Gerichtshof. Arbeitsmarktexperten sehen in dem Urteil keine neue große Gefahr für mehr Sozialtourismus in die Bundesrepublik.

 Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

Ausländische EU-Bürger, deren Kinder in Deutschland zur Schule gehen, haben Anspruch auf Hartz-IV-Sozialleistungen, wenn sie arbeitslos geworden sind. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag entschieden. Eine Ausnahmeklausel greife im Falle des Schulbesuchs der Kinder nicht. Die Klausel besagt, dass EU-Ausländer, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, keinen Anspruch auf Grundsicherung haben.