Was darf die EZB? EuGH entscheidet über Staatsanleihenkäufe

Frankfurt/Luxemburg · Zur Rettung des Euro scheint Europas Währungshütern jedes Mittel recht. Doch Kritikern geht manche Anti-Krisen-Maßnahme der Europäischen Zentralbank (EZB) zu weit. Umstritten ist vor allem der Kauf von Staatsanleihen, über den der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag urteilt. Fragen und Antworten:

EZB: Der Werkzeugkasten der Zentralbank
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Foto: dpa, dan cul vfd

Worum dreht sich das Luxemburger Verfahren?

Im Kern geht es um das historische Versprechen von EZB-Präsident Mario Draghi aus dem Sommer 2012. Damals stand die Eurozone vor der Zerreißprobe und der Italiener erklärte: "Die EZB ist bereit, im Rahmen ihres Mandats alles zu tun, was nötig ist, um den Euro zu retten." Wenig später beschloss die EZB, unter bestimmten Bedingungen notfalls unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen. Dieses Kaufprogramm mit dem Namen "Outright Monetary Transactions" (OMT) ist Gegenstand des Verfahrens vor dem EuGH.

Wie lautet die zentrale Frage?

Allein die Ankündigung des OMT-Programms reichte, um die Märkte zu beruhigen. Das räumen sogar Kritiker ein. Gebrauch machen musste die EZB von diesem Programm nie. Doch hat die Notenbank mit dem Beschluss zum theoretisch unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen ihre Kompetenzen überschritten?

Warum sind Staatsanleihenkäufe durch die EZB so umstritten?

Kritiker meinen, die EZB finanziere so letztlich Staatsschulden mit der Notenpresse. Das mache die Notenbank abhängig von den jeweiligen Staaten und gefährde ihre Unabhängigkeit gegenüber den Regierungen.
Zudem lähme es die Reformbereitschaft, wenn sich Staaten darauf verließen, dass es notfalls die EZB richten werde.

Wie wertet das deutsche Bundesverfassungsgericht Anleihekäufe?

Das höchste deutsche Gericht kam im Februar 2014 zu dem Schluss, die EZB habe mit dem OMT-Beschluss ihre Kompetenzen überschritten, da sie laut EU-Vertrag keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben dürfe. Zudem verstoße der OMT-Beschluss gegen das Verbot der Mitfinanzierung von Staatshaushalten. Karlsruhe gab das Thema zur Klärung an den EuGH.

Was meinte der einflussreiche EU-Gutachter am EuGH dazu?

In seiner Empfehlung aus dem Januar bezieht der Gutachter eine andere Position als das Bundesverfassungsgericht. Er hält Anleihekäufe von Krisenstaaten durch die EZB für rechtmäßig. Die Notenbank müsse - falls sie das Programm jemals nutze - ihre Schritte erklären, begründen und sich aus dem Reformprogramm des jeweiligen Staates heraushalten.

Wie werden sich die Richter entscheiden?

Die Luxemburger Richter sind nicht an die Erwägungen des Gutachters gebunden. Sie stehen allerdings in dem Ruf, eher großzügig zu sein, wenn es um Kompetenzen von EU-Institutionen geht. Bisher hatten sie keine Einwände gegen Rettungsbemühungen in der Euro-Schuldenkrise. So billigte der EuGH Ende 2012 den europäischen Rettungsschirm ESM. Zum EZB-Anleihenkaufprogramm OMT dürfte der Gerichtshof nach Einschätzung von Volkswirten voraussichtlich erklären, dass das Programm grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar ist. Auf Basis des EuGH-Urteils fällt das Bundesverfassungsgericht seine abschließende Entscheidung: Die Karlsruher Richter hatten im Februar 2014 erklärt, ob der OMT-Beschluss der EZB mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei, könne letztlich erst geklärt werden, wenn der EuGH die vorgelegten Fragen beantwortet habe.

Was bedeutet das EuGH-Urteil für das laufende Kaufprogramm der EZB?

Zunächst einmal nichts. Denn die Luxemburger Richter entscheiden nicht über das gewaltige Kaufprogramm ("Quantitative Lockerung" oder englisch "Quantitative Easing/QE"), das seit dem 9. März 2015 läuft und das die Konjunktur anschieben soll. Sollte sich der EuGH hinter das nie genutzte OMT-Programm von 2012 stellen, würde er damit der EZB aber auch für das aktuelle Programm Rückenwind geben. Und selbst wenn das Bundesverfassungsgericht das OMT abschließend anders beurteilen würde, meint Commerzbank-Ökonom Michael Schubert: "In jedem Fall wären verfassungsrechtliche Bedenken gegen das OMT wohl nicht auf das aktuelle QE-Anleihenkaufprogramm übertragbar."

Beim QE-Programm investiert die EZB monatlich 60 Milliarden Euro vor allem in Staatsanleihen und das bis Ende September 2016. Das frische Zentralbankgeld soll idealerweise über Geschäftsbanken als Kredit bei Unternehmen und Verbrauchern ankommen. Das könnte Investitionen und Konsum anschieben und soll so auch die Inflation anheizen. Auch an dem QE-Programm gibt es viel Kritik: So planen Medienberichten zufolge die drei Unternehmer Heinrich Weiss, Patrick Adenauer und Jürgen Heraeus eine Verfassungsbeschwerde.

Was würde passieren, falls der EuGH das OMT-Programm doch kippt?

Dann wären den Währungshütern bei dieser Maßnahme künftig die Hände gebunden. Der EuGH könnte aber auch nur bestimmte Vorgaben für Anleihenkäufe machen, etwa zu Umfang oder Dauer.

(dpa)
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