Luxemburg EU will Steuerberater-Markt öffnen

Luxemburg · Gutachter: Auch Ausländer dürfen deutsche Steuererklärung machen.

Deutschland muss nach Ansicht eines einflussreichen Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) seinen Markt für ausländische Steuerberater öffnen. Es widerspreche dem EU-Recht, wenn deutsche Finanzämter Steuerberatungsgesellschaften aus einem anderen EU-Staat verbieten würden, für deutsche Mandanten tätig zu werden. Das schreibt Generalanwalt Pedro Cruz Villalon in einem gestern veröffentlichten Gutachten (Rechtssache C-342/14). Das Urteil wird erst in einigen Monaten fallen. In den meisten Fällen folgen die Richter aber der Meinung des Gutachters.

Im vorliegenden Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen einer Kapitalgesellschaft britischen Rechts mit Niederlassungen in den Niederlanden und in Belgien und dem Finanzamt Hannover-Nord. Die Steuerberatungsgesellschaft berät mehrere in Deutschland ansässige Mandanten und erstellt für sie Steuererklärungen. Das Finanzamt hatte die Gesellschaft wegen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen abgewiesen. Dagegen klagte das Unternehmen und zog bis zum Bundesfinanzhof, der die Luxemburger Richter um Hilfe bat.

Nach Ansicht des Gutachters schränken die deutschen Finanzämter die Dienstleistungsfreiheit ein, die zu den zentralen Pfeilern des Binnenmarktes zählt, und verstoßen gegen EU-Recht. Die deutsche Regelung gehe über das hinaus, war nötig sei, um Bürger vor fehlerhafter Beratung in Steuersachen zu bewahren.

Zudem gebe es auch in Deutschland eine große Zahl von Personen, die in Steuersachen geschäftsmäßig Hilfeleistung geben dürften, ohne dem Regime der behördlichen Genehmigung oder Anforderungen an die Berufsqualifikation zu unterliegen, argumentiert der Experte weiter. Dazu gehörten etwa Notare, Patentanwälte, Verwalter fremder Vermögen, Lohnsteuerhilfevereine und ausländische Banken. Deutschland berücksichtige für die Anerkennung einer Gesellschaft als Steuerberater nicht die Kenntnisse und Berufserfahrung der Mitarbeiter.

(dpa)
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