Kritik an Sonderregelungen EU verklagt Deutschland wegen Bahn- und Post-Beihilfen

Brüssel · Die Bundesregierung bekommt wegen der engen Beziehungen des Staates zu Deutscher Bahn und Deutscher Post erneut Ärger mit Brüssel. Die Europäische Kommission wird Deutschland verklagen, da Gelder des Staates zur Quersubventionierung verwendet werden könnten, wie die EU-Behörde am Mittwoch mitteilte.

 Der Deutschen Post droht Ungemach aus Brüssel.

Der Deutschen Post droht Ungemach aus Brüssel.

Foto: AP, AP

Bei der Bahn geht es um öffentliche Mittel für die Infrastruktur, bei der Post um Beihilfen für die Pensionen früherer Post-Beamter. Im Fall der Bahn zieht die Kommission nach eigenen Angaben vor den Europäischen Gerichtshof, weil im Bahnverkehr staatliche Gelder zweckentfremdet werden könnten. Es sei in Deutschland möglich, dass eigentlich für die Infrastruktur und öffentliche Dienste gedachte Mittel "zum Zweck von Quersubventionen" für den Personen- und Güterverkehr verwendet werden, erklärte die Brüsseler Behörde. Damit könne sich das bezuschusste Unternehmen unfaire Vorteile verschaffen.

Zwar nennt die EU-Kommission in der aktuellen Pressemitteilung nicht die Deutsche Bahn beim Namen. Allerdings hatte sie Deutschland Mitte des Jahres ausdrücklich mit Blick auf die Deutsche Bahn eine Klage angedroht. Beanstandet wurden dabei die Finanzstrukturen bei der Bahn. Diese führten dazu, dass Subventionen etwa für die Infrastruktur und den öffentlichen Nahverkehr in andere Bereiche fließen können, hieß es schon im Juni aus Brüssel.

Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bezeichnete die Vorwürfe als "unbegründet". Die Bilanzierungsvorschriften der Deutschen Bahn stellten sicher, dass kein Staatsgeld in andere Unternehmensbereiche fließe.

Zum Verfahren im Zusammenhang mit der Deutschen Post erklärte die Kommission, Deutschland habe sich mehrfach geweigert, die Entscheidungen der Brüsseler Behörde zur Rückzahlung von Subventionen durch den Konzern umzusetzen. Dabei geht es um Staatsgeld, das die Deutsche Post seit 1995 erhalten hat und die Pensionen von Post-Mitarbeitern mitfinanzieren sollte.

Hintergrund ist, dass die Post früher ein Staatsbetrieb war und viele Mitarbeiter aus dieser Zeit Pensionsansprüche haben. Die EU-Kommission hat die Subventionen nicht generell verboten, aber die Höhe beanstandet. Anfang 2012 bezifferte sie diese auf rund 37 Milliarden Euro. Zusätzlich zum Staatsgeld habe das Unternehmen aber auch Geld aus einer staatlich genehmigten Portoerhöhung für Pensionen verwendet, urteilte die Kommission 2012 - und forderte daher eine Teilrückzahlung.

Diese Entscheidung habe Deutschland nicht umgesetzt, erklärte die EU-Kommission nun. Die Bundesregierung habe zwar eine bestimmte Summe von der Post zurückerhalten, aber dieser Betrag sei "bedeutend niedriger" als von der Kommission errechnet. Konkrete Zahlen nannte die Behörde hier nicht. Auch in einem weiteren Punkt habe Deutschland sich geweigert, die Entscheidung der Kommission umzusetzen. Letztlich habe die Deutsche Post so unfaire Vorteile gegenüber den Mitbewerbern erhalten.

Das Bundeswirtschaftsministerium kritisierte die Entscheidung der Kommission, schon jetzt juristische Mittel einzulegen. Es wies darauf hin, dass die Bundesregierung bereits Klage gegen die Entscheidung der Kommission eingereicht hatte, wonach die Post Beihilfen zurückzahlen muss. Bevor die genaue Höhe dieser Rückzahlungen in einem aufwendigen Verfahren berechnet werde, solle das Urteil in diesem Prozess abgewartet werden, erklärte das Wirtschaftsministerium.

(AFP)
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