Flutkatastrophe im Ahrtal: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen ehemaligen Landrat ein
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EU-Urteil: Auch Ausländer dürfen Notare werden

Düsseldorf (RP). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern Vorschriften, nach denen Ausländer keine Notare werden dürfen, als diskriminierend verworfen. Die notariellen Tätigkeiten seien nicht mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden, so das Gericht.

Deutschland, Österreich, Belgien, Griechenland, Frankreich und Luxemburg müssen nun ihre Zugangsbeschränkungen für Notare ändern. Die EU-Kommission hatte vor dem obersten EU-Gericht geklagt, da Menschen nicht wegen ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt werden dürften. (AZ.: C-54/08)

(RP)
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