EU-Sanktionen gegen Russland EuGH lehnt Klage von russischem Ölkonzern Rosneft ab

Luxemburg/Moskau · Sind die in der Ukraine-Krise verhängten EU-Sanktionen gegen Russland rechtmäßig? Der russische Staatskonzern Rosneft sieht das nicht so, blitzt vor dem Europäischen Gerichtshof aber ab.

 Das Logo des russischen Ölkonzerns Rosneft an der Wand der Konzern-Zentrale in Moskau (Archivbild).

Das Logo des russischen Ölkonzerns Rosneft an der Wand der Konzern-Zentrale in Moskau (Archivbild).

Foto: dpa, ms pt Dok5 lof

Die in der Ukraine-Krise verhängten EU-Sanktionen gegen den russischen Ölkonzern Rosneft sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtmäßig. Die EU-Staaten hätten die Strafmaßnahmen gegen Rosneft und andere Unternehmen gut begründet, erklärten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-72/15). Negative Folgen für manche Unternehmen könnten damit gerechtfertigt sein. Rosneft kritisierte das Urteil als "gesetzwidrig, unbegründet und politisiert".

Der größte russische Ölkonzern hatte in Großbritannien gegen die Sanktionen geklagt, die Richter dort schalteten den EuGH ein. Die EU-Sanktionen verbieten es, russischen Unternehmen Spezialtechnik und Dienstleistungen zur Ölförderung zu liefern. Zudem dürfen europäische Banken keine Geldgeschäfte von mehr als 30 Tagen Laufzeit mit bestimmten russischen Firmen machen. Der Staatskonzern Rosneft ist von beiden Maßnahmen betroffen.

Der EuGH stellte aber klar, dass Banken in der EU für russische Unternehmen, die von den Sanktionen betroffen sind, grundsätzlich Überweisungen ausführen dürfen. Die Auflagen sind Teil der Strafmaßnahmen, die gegen Russland wegen der Unterstützung der Separatisten im Osten der Ukraine erlassen wurden.

Rosneft habe in keinem Land gegen Gesetze verstoßen und mit der Ukraine-Krise nichts zu tun, argumentierte der Konzern in einer Mitteilung. "Das Gericht hat nicht anerkennen wollen, dass die EU-Sanktionen verdeckte Ziele haben und in Wahrheit Teil eines Konkurrenzkampfes sind", hieß es am Dienstag in Moskau.

(oko/dpa)
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