Brüssel EU: Rabatte für deutsche Stromschlucker waren illegal

Brüssel · Deutschland hat einer Entscheidung des EU-Kartellamts zufolge großen Stromverbrauchern eine Zeit lang unrechtmäßig Rabatte gewährt. Die Entscheidung der Bundesregierung, in den Jahren 2012 und 2013 einige Stromabnehmer von Netzentgelten zu befreien, verstoße gegen EU-Beihilferegeln, teilte die EU-Kommission gestern mit. Den Schätzungen der Kommission zufolge sparten große Stromverbraucher in den Jahren 2012 und 2013 durch die Befreiung jeweils etwa 300 Millionen Euro pro Jahr. Die Kommission erklärte, es habe für die Befreiung keine Gründe gegeben, Deutschland müsse diese Beihilfen daher zurückfordern.

Deutschland hat laut EU-Kommission Konzernen mit hohem Stromverbrauch unrechtmäßig Rabatte gewährt. Die Entscheidung, 2012 und 2013 einige Konzerne von Netzentgelten zu befreien, verstoße gegen EU-Beihilferegeln. Laut Kommission sparten die Konzerne je 300 Millionen Euro pro Jahr. Deutschland müsse die Beihilfen zurückfordern.

Netzentgelte sind Teil der Stromkosten, die eigentlich alle Verbraucher entrichten müssen. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte jedoch Konzernen, die einen Jahresverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden und konstanten Verbrauch haben, einen Rabatt gewährt, um ihnen die Energiewende schmackhaft zu machen. Dagegen gingen in Brüssel viele Beschwerden ein. 2014 wurde die Befreiung wieder gekippt. Deutschland wies laut EU zwar nach, dass manche Unternehmen aufgrund des vorhersehbaren Verbrauchs niedrigere Kosten verursachten. Das rechtfertigt aus ihrer Sicht aber nur einen Teil der Rabatte. Die Bundesregierung erklärte: "Die Zahl der betroffenen Unternehmen lässt sich nicht beziffern." Die Netzagentur werde nun für jedes eine Berechnung vornehmen und die entsprechenden Summen zurückfordern.

(dpa/rtr)
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