Münster EU-Gericht muss Streit zwischen Behörde und Google klären

Münster · Wegen Vorgaben aus dem EU-Recht verweist das Oberverwaltungsgericht Münster einen Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur um den E-Mail-Service Gmail an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Gericht in Nordrhein-Westfalen, dem Sitz der Bundesnetzagentur, setzt das Verfahren in Deutschland aus, da der Fall eine "unionsrechtliche Dimension" habe, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Lau. Die Bundesnetzagentur hatte 2012 von Google gefordert, seinen E-Mail-Service nach deutschem Recht als Telekommunikationsdienst anzumelden. Google weigerte sich und unterlag in der ersten Instanz 2015 vor dem Verwaltungsgericht Köln. Folgen hätte eine Entscheidung gegen Google für Anforderungen beim Datenschutz und Überwachungs-Schnittstellen für deutsche Behörden.

Nach Auffassung des OVG muss der EuGH klären, welche Pflichten Anbieter von Webmails haben. Google bietet seinen Kunden keine Internetzugänge an und ist deshalb nach Auffassung der US-Firma nicht an deutsche Telekommunikationsvorgaben gebunden. In der Gesetzgebung und in Richtlinien ist von der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze die Rede. Das OVG will jetzt von den Luxemburger Richter klären lassen, ob das auch für Webmail-Anbieter gilt.

Die Bundesnetzagentur zeigte sich vom Beschluss des OVG überrascht. Google begrüßte die Entscheidung. "Das Verfahren dient zur Schaffung einer klaren Rechtslage. Weltweit gibt es unterschiedliche Regelungen. Nur in Deutschland gibt es diese Meldepflicht", sagte Google-Anwalt Holger Neumann.

Die Bundesnetzagentur wehrte sich gegen den Vorwurf, Google besonders zu behandeln. "Das Formular zur Anmeldung gibt es seit 2006. Seitdem haben über 1000 Firmen ihre Dienste angemeldet. Google ist kein Sonderfall", heißt es.

(dpa)
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