Luxemburg EU-Gericht bestätigt Börsen-Fusionsverbot

Luxemburg · Das Fusionsverbot für die Deutsche Börse und die New Yorker Nyse Euronext ist nach einem Urteil des EU-Gerichts rechtens. Die Entscheidung der EU-Kommission im Jahr 2012 steht damit, wie die Richter in Luxemburg gestern entschieden (Rechtssache T-175/12).

Europas oberste Wettbewerbshüter hatten den Zusammenschluss der Deutschen mit der New Yorker Börse wegen kartellrechtlicher Bedenken untersagt. Dagegen hatte die Deutsche Börse geklagt. Das EU-Gericht wies die Klage nun in allen Punkten zurück.

(dpa)
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