Berlin Unternehmen erhalten eine Fracking-Option
Berlin · Nun ist es offiziell: Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, sollen Unternehmen künftig in seltenen Ausnahmefällen kommerzielles Fracking zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein auch oberhalb einer Tiefe von 3000 Metern betreiben dürfen. Wie unsere Zeitung aus Regierungskreisen erfuhr, geht das aus dem Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums hervor, der heute in die Ressortabstimmung gegeben wird. Demnach soll das unkonventionelle Fracking zwar grundsätzlich und unbefristet in Deutschland verboten sein. Ausnahmen sind aber auch oberhalb einer Tiefe von 3000 Metern möglich, sofern die Unternehmen strenge Auflagen einhalten.
So darf es bis 2018 zunächst nur Probebohrungen der Unternehmen mit wissenschaftlicher Begleitung einer staatlichen Expertenkommission geben, wenn zuvor bei verschiedenen Behörden die Umweltverträglichkeit der Bohrungen nachgewiesen wird. Für das kommerzielle Ausbeuten gelten nach erfolgreichen Probebohrungen noch strenge Auflagen. Ausgeschlossen bleiben aber sämtliche Frackingvorhaben in sensiblen Gebieten, die etwa der Trinkwassergewinnung dienen. Zudem können die Länder noch strengere Fracking-Verbote erlassen.