Karlsruhe Erbschaftsteuer-Urteil kommt am 17. Dezember

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht will sein Urteil zur Erbschaftsteuer am 17. Dezember verkünden, wie es gestern mitteilte. Die Richter entscheiden, ob es verfassungsgemäß ist, dass Firmenerben besser behandelt werden als Erben von Privatvermögen. Bei Firmenerben wird derzeit ein großer Teil des Vermögens zu Schonvermögen erklärt, auf das keine Erbschaftsteuer zu zahlen ist.

Die Richter hatten bei der Verhandlung im Juli erkennen lassen, dass ihnen die Verschonung der Firmenerben zu weit geht. Dagegen warnte die Stiftung Familienunternehmen vor einer Erhöhung der Erbschaftsteuerlast: Nach einer Studie des Ifo erwarten zwei Drittel der Unternehmen, dass es bei einem Wegfall der Verschonungsregel zum Rückgang von Investitionen kommt. Jedes zweite Familienunternehmen müsste Jobs abbauen.

91 Prozent der 2,7 Millionen deutschen Unternehmen sind in Familienhand und damit vom Urteil betroffen. "Das Urteil hat große Tragweite für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft", sagte Stiftungs-Chef Brun-Hagen Hennerkes. Zudem werde die Verschonung den Unternehmen nicht geschenkt, sondern sei an enge Bedingungen geknüpft. Der Erbe muss dafür über sieben Jahre den Erhalt von Arbeitsplätzen garantieren.

(anh)
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