Essen/Düsseldorf Eon-Personalchefin Stachelhaus legt Amt vorzeitig nieder

Essen/Düsseldorf · Der Konkurrent RWE verkleinert seinen Vorstand und gibt Trennung von Leonhard Birnbaum bekannt.

Bei den Energieriesen wird umgebaut. Eon-Personalchefin Regine Stachelhaus legt zur Jahresmitte ihr Mandat nieder, wie sie in einer persönlichen Erklärung mitteilte. "Ich habe den Vorsitzenden des Aufsichtsrates bereits vor einigen Wochen gebeten, meinen Vertrag vor Ablauf der Bestellung aufzulösen. Grund dafür ist eine schwere Erkrankung im engsten Familienkreis", erklärte Stachelhaus. "Ich möchte mir in dieser besonderen Situation mehr Zeit für meine Familie nehmen." Im Konzern hat man dafür Verständnis. Es war aber intern bekannt, dass Eon ihren Vertrag, der Ende 2013 ausgelaufen wäre, ohnehin nicht verlängern wollte. Es habe Überlegungen gegeben, Stachelhaus zum Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) zu senden, hieß es. Der BDI wies einen Wechsel zurück, betonte aber, dass BDI-Präsident Ulrich Grillo Frau Stachelhaus schätze.

Zu Eon kommen soll dagegen, wie berichtet, Leonhard Birnbaum, der bislang beim Konkurrenten RWE im Vorstand sitzt. Nun soll der 46-Jährige in Düsseldorf das Technologie-Ressort von Klaus-Dieter Maubach übernehmen, dessen Vertrag nicht verlängert wird. "Leonhard Birnbaum wird Ende September 2013 aus dem Konzern ausscheiden, um sich neuen Aufgaben zu stellen", teilte RWE nach der Sitzung seines Aufsichtsrates mit. Der Manager verzichte auf die Verlängerung seines Vertrages. Birnbaums Aufgaben bei RWE werden nun auf die verbleibenden vier Vorstände verteilt. Die Verkleinerung des Vorstandes sei auch im Rahmen des Sparprogramms zu sehen, erklärte der Versorger. Zugleich stärkte der Aufsichtsrat Rolf Martin Schmitz, der stellvertretender Vorstands-Chef von RWE ist. Sein Vertrag wurde um weitere fünf Jahre bis Januar 2019 verlängert. Für 2012 schlägt der RWE-Aufsichtsrat eine unveränderte Dividende von zwei Euro je Aktie vor und nominierte Hans-Peter Keitel (früherer BDI-Präsident) und Werner Brandt (SAP-Vorstand) für das Gremium.

Unterdessen wurde bekannt, dass RWE vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich war. Die vom Staat 2011 angeordnete Stilllegung des Atommeilers Biblis sei rechtswidrig, so das Gericht. Nun kann RWE versuchen, Schadenersatz geltend zu machen. Die Stilllegung für drei Monate war im März 2011 nach der Katastrophe von Fukushima angeordnet worden. RWE kündigte an, den geschätzten Schaden von 187 Millionen Euro genau zu klären. "Wir werden die Urteilsbegründung abwarten", sagte eine Sprecherin. Dann könne als nächster Schritt die Klage auf Schadenersatz kommen.

(RP)
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