Bgh-Urteil Entschädigung bei Flugumbuchung

Karlsruhe (dpa) Werden Reisende auf einen anderen Flug umgebucht, können sie laut Bundesgerichtshof Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn die Umbuchung rechtzeitig vor Reisebeginn stattfand und der Fluggast informiert wurde (Az.: X ZR 34/14). Der Fall: Urlauber hatten eine Pauschalreise in die Türkei gebucht, waren für den Hinflug von Düsseldorf nach Antalya auf einen anderen Flug am selben Tag umgebucht und darüber zwei Wochen vor Flugbeginn per Mail informiert worden.

Sie wollen wegen "Nichtbeförderung" je 400 Euro. Das Landgericht Düsseldorf muss neu entscheiden.

(RP)
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