Düsseldorf Energieriesen ziehen Klagen zurück
Düsseldorf · Schadenersatzklagen gegen die Begrenzung von Meiler-Laufzeiten bleiben aber.
Unter anderem verzichten die Unternehmen demnach auf Schadensersatz für das kurzfristige Herunterfahren von acht Atommeilern nach dem Reaktorunfall von Fukushima. Fallengelassen werden zudem Widersprüche gegen Vorausleistungen für das Atomendlager Konrad und gegen Zahlungen für das Atommülllager Gorleben sowie Verfassungsbeschwerden gegen Vorgaben zur Zwischenlagerung von strahlenden Abfällen.
Insgesamt würden 20 noch ausstehende Klagen fallengelassen, heißt es. Den Streitwert hätten die Konzerne selbst in Verhandlungen mit der Regierung auf 600 Millionen bis 800 Millionen Euro beziffert, heißt es in Koalitionskreisen. Im Im Gegenzug für ihren Verzicht erhielten die Unternehmen Rechtsicherheit beim Atomausstiegsgesetz. Die Regierung würde die Konzerne mit einer Einmalzahlung von gut 23 Milliarden Euro dauerhaft aus der Verantwortung für die Zwischen - und Endlagerung des atomaren Mülls entlasten. Das Gesetz soll kommende Woche im Bundestag zum Abschluss gebracht werden.
Die Konzerne hätten bei ihrem Deal mit der Regierung allerdings nicht auf alle Klagen verzichtet, heißt es in dem Bericht. Sie beharrten unter anderem weiter auf Schadensersatz für die Begrenzung der Laufzeit der noch verbleibenden Reaktoren. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass der Staat die Konzerne dafür entschädigen muss. Experten rechnen mit Zahlungen in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro. Ebenfalls bestehen bleiben offenbar Klagen gegen eine Steuer auf die Brennelemente von Atomkraftwerken sowie eine Klage des Energiekonzerns Vattenfall vor einem US-Schiedsgericht, bei der es um Schadensersatzforderungen von bis zu fünf Milliarden Euro geht.