Wer jetzt noch Geld bekommt Studenten, Rentner, Minijobber – die Vergessenen der Energiepauschale
Düsseldorf · Studierende können bald 200 Euro beantragen. Minijobber im Haushalt können sich die Hilfe erst jetzt über die Steuererklärung holen. Rentner, die leer ausgingen, sollten einen Antrag stellen. Und für manche gibt es zweimal Geld.

Wer jetzt noch die Energiepreispauschale bekommt – und wie
Von den sinkenden Großhandelspreisen für Strom und Gas kommt bei vielen Verbrauchern nichts an. Das Interesse an der Energiepreispauschale (EEP) bleibt hoch. So kommen die Millionen Vergessenen an die Entlastung.
Studierende Bund und Ländern halten sie seit Monaten hin. Zwar sollen Studierende und Fachschüler jeweils 200 Euro erhalten, auf die sie keine Steuern und Abgaben zahlen müssen. Doch der Winter ist fast vorbei, und noch fließt kein Geld. Über die Seite www.einmalzahlung200.de können die Studierenden ab dem 15. März den Antrag stellen, erklärte eine Sprecherin des Bundesbildungsministeriums am Dienstag. Die Antragsplattform war in den vergangenen Wochen in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden - nach Angaben von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger erfolgreich. Mehr als 12 000 Antragssteller hätten die 200 Euro bereits auf ihrem Konto, hatte die FDP-Politikerin der „Bild am Sonntag“ gesagt
Für die Anmeldung benötigen die Studierenden ein Bund-ID-Konto (ein Nutzerkonto des Bundes) sowie einen Online-Ausweis oder ein persönliches Elster-Zertifikat der Finanzverwaltung. Die Beschaffung dauert, daher sollten Studierende diese rasch beantragen. Anspruch auf 200 Euro haben Studierende, die seit 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind und hier ihren Wohnsitz haben sowie Fachschüler, die zum 1. Dezember an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren oder einen Bildungsgang mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen Berufsabschlusses absolvieren.
Rentner Bezieher von Alters-, Witwen- oder Erwerbsminderungsrenten bekommen 300 Euro als EEP. Warum es für Studierende weniger gibt, gehört zu den Mirakeln der Entlastungspolitik. Allerdings müssen Rentner die Pauschale versteuern, sofern sie einkommensteuerpflichtig sind. Eigentlich haben Rentner das Geld bereits im Dezember erhalten - und zwar automatisch. Ein Antrag war nicht nötig. Wer aber leer ausgegangen ist, sollte nachhaken: „Rentnerinnen und Rentner, die trotz bestehenden Anspruchs noch keine Energiepreispauschale erhalten haben, können bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Den schickt man an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum. Dies gilt unabhängig davon, von welcher Zahlstelle sonst die Rente kommt. Offenbar sind viele vergessen worden, die DRV bittet um Nachsicht: „Aktuell erreicht uns eine Vielzahl von Anträgen auf Auszahlung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.“ Pensionäre in NRW haben ebenfalls Anspruch auf 300 Euro: „Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit den Versorgungsbezügen für Dezember“, hieß es.
Erwerbstätige Ihnen stehen 300 Euro zu. In der Regel haben Arbeitnehmer, die am 1. September beschäftigt waren, das Geld bereits im September oder Oktober über ihren Arbeitgeber mit dem Lohn erhalten. Das gilt für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte. Die Arbeitnehmer müssen die EEP versteuern. Entweder werden die Angaben automatisch in die Lohnsteuerbescheinigung übernommen, oder der Arbeitnehmer muss dies in der Lohnsteuerklärung für 2022 angeben.
Minijobber Auch Minijobber habben Anspruch. Wenn sie bei einem betrieblichen Arbeitgeber tätig sind, haben sie das Geld meist schon erhalten. Anders sieht es bei Minijobbern aus, die etwa als Putzhilfe oder Kinderfrau im privaten Haushalt tätig sind. Sie haben zwar auch Anspruch, müssen sich das Geld aber selbst vom Fiskus holen. „Minijobber im Privathaushalt können die Energiepreispauschale im Rahmen ihrer eigenen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen“, betont die Minijobzentrale. So wollte der Bund private Haushalte vor Bürokratie bewahren. Wer mehrere Minijobs hat, hat nur Anspruch auf eine Pauschale. Minijobber mussten ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt.
Doppelte Pauschale Für eine Reihe von Bürgern gibt es ein Doppelpack: So kann ein Rentner, der nebenher erwerbstätig ist, zweimal 300 Euro bekommen – einmal vom Arbeitgeber und einmal von der Rentenkasse. Doppeltes Geld gibt es auch, wenn ein Rentner zusätzlich Sozialleistungen wie die Grundsicherung bezieht und auf diesem Weg schon einmal die EEP erhalten hat. „Die Zahlungen schließen einander nicht aus. Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein“, betont die Rentenversicherung. Einzige Einschränkung: „Sollten jedoch mehrere Renten bezogen werden (zum Beispiel Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.“ Auch Studierende, die nebenher arbeiten, können zweimal Geld bekommen: 300 Euro über den Arbeitgeber und 200 Euro als Studierende – wenn das Geld denn endlich fließt.