Der Countdown läuft Wie Rentner jetzt an die doppelte Energiepauschale kommen

Düsseldorf · Bis zum 15. Dezember gibt es 300 Euro brutto für alle Rentner, Witwen und Waisen. Auch Pensionäre sollen die Pauschale bekommen. Eine Gruppe von Rentnern kann die Pauschale sogar doppelt erhalten. Manche Rentner müssen darauf aber Steuern zahlen. Alle Fragen und Antworten.

 Rentner sitzen auf einer Parkbank.

Rentner sitzen auf einer Parkbank.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Der Dezember rückt näher und damit auch die Energiepreispauschale (EPP) für Senioren, mit der der Staat sie von den hohen Energiekosten etwas entlasten will. Allein 19,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen je 300 Euro erhalten.

Wann bekommen Rentner die Pauschale?

„Die Zahlung soll bis zum 15. Dezember erfolgen“, erklärt der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung (DRV). „Die Auszahlung erfolgt automatisch zu einem für alle Berechtigten einheitlichen Zeitpunkt zwischen dem 1. und 15. Dezember 2022.“ Es handele sich um eine gesonderte Einmalzahlung, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen wird. Bürger, die Ende Dezember erstmals eine gesetzliche Rente bekommen, müssen sich dagegen gedulden: „Sie erhalten die Energiepreispauschale in der Regel erst Anfang 2023. Eine Auszahlung im Dezember ist in diesen Fällen aus technischen Gründen nicht möglich“, so der Sprecher.

Muss man einen Antrag stellen?

Nein. Die Auszahlung erfolgt für Neu- wie Altrentner automatisch, ein Antrag muss nicht gestellt werden. Man muss auch keine Bankdaten angeben: „Die Auszahlung der Pauschale erfolgt über die bereits bekannten Bankverbindungen der Rentner.“

Wer bekommt die Pauschale?

Alle, die am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung haben - „unabhängig davon, um welche Art von Rente es sich handelt“, betont der DRV-Sprecher. Damit bekommen auch Bezieher von Witwen-, Waisen- und Erwerbsminderungsrenten das Geld. Wenn eine Person mehrere Renten bezieht (zum Beispiel eine Alters- und eine Witwenrente), wird die Pauschale nur einmal gezahlt. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

Bekommen Ehepaare zwei Pauschalen?

Ja. Wenn beide Partner gearbeitet haben und eine Rente beziehen, bekommen auch beide Partner eine Energiepauschale. Die Zahlung erfolgt unabhängig vom Personenstand, betont die Rentenversicherung. „Im Falle eines Ehepaares können beide die Energiepreispauschale erhalten, wenn auch beide eine Rente beziehen.“ Insgesamt erhalten sie dann 600 Euro brutto.

Muss man die Pauschale versteuern?

Ja, wenn man steuerpflichtig ist. So will der Staat für etwas soziale Gewichtung sorgen. Die Rentenversicherung zahlt die Pauschale im Dezember brutto und ohne Abzüge aus, also 300 Euro pro Rentner. „Ob und in welcher Höhe Steuern zu entrichten sind, entscheidet das Finanzamt“, sagt der DRV-Sprecher. Der Rentner muss die 300 Euro also in seiner Steuererklärung angeben, sie werden dann bei der Festsetzung der Einkommensteuer berücksichtigt. Bei Grenzfällen kann die Pauschale aber dazu führen, dass ein Rentner erstmals steuerpflichtig wird: „Eine Steuerveranlagung für das Jahr 2022 wäre im Einzelfall erstmalig erforderlich, wenn die Einkünfte des Steuerpflichtigen – anders als in den Vorjahren – den Grundfreibetrag überschreiten“, erklärt die DRV. Der Grundfreibetrag liegt in diesem Jahr bei 10.347 Euro.

Muss man Sozialabgaben auf die Pauschale zahlen?

Nein. „Nein. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung“, so die Rentenversicherung. Daher behält die Rentenkasse auch keine Krankenversicherungsbeiträge ein.

Erhalten Rentner, die arbeiten, die Pauschale doppelt?

Ja. Diese Gruppe von Rentnern kann nun – entgegen den ersten Überlegungen – die Pauschale doppelt erhalten: „Rentnerinnen und Rentner, die eine Energiepreispauschale bereits im September aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses erhalten haben, können im Dezember erneut eine Pauschale erhalten“, sagt der DRV-Sprecher. „Die Zahlungen schließen einander nicht aus. Rentner können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein.“ Offenbar war es der Politik nicht möglich, einen unbürokratischen Abgleich von verschiedenen Zahlungen zu finden. Allerdings müssen auch beide Zahlungen versteuert werden.

Wird die Pauschale bei Sozialleistungen angerechnet?

Nein. Die EEP wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wie Hartz IV oder Wohngeld nicht angerechnet. Sie kann auch nicht gepfändet werden.

Was kann man tun, wenn das Geld nicht ankommt?

Rentner, die die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung einreichen. Der Antrag ist nach Angaben der Rentenversicherung in der Zeit vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.

Was noch wichtig ist Die Rentenversicherung zahlt die Pauschale zwar aus, bekommt das Geld dafür aber vom Bund. Es werden also keine Beitragsmittel verwendet. Fragen zur Pauschale beantworten Mitarbeiter am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Soziales. Es ist montags bis donnerstags zwischen acht und 20 Uhr unter 030-221911001 erreichbar.

Was ist mit den Pensionären im Landesdienst?

Die 223.000 Pensionäre des Landes sollen ebenfalls 300 Euro als Energiepauschale erhalten, und dies noch vor Weihnachten. „Berechtigte erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, wenn ihnen am 1. Dezember 2022 ein Anspruch auf Versorgungsbezüge zugestanden hat“, heißt es in einem Antrag, den die Landtagsfraktionen von CDU und Grünen unlängst beschlossen haben. Der Wohnsitz der Pensionäre muss im Inland sein. Auch entpflichtete Hochschullehrer erhalten das Geld. Alle müssen die Pauschale versteuern. Das Land plant für die Pauschale 70 Millionen Euro ein.

Was ist mit Pensionären, die nebenher arbeiten oder eine Rente beziehen? Doppelzahlungen sollen laut Finanzministerium vermieden werden: „Jeder Versorgungsempfänger soll eine Pauschale zur finanziellen Abmilderung der gestiegenen Energiekosten nur einmal erhalten“, heißt es in der Begründung zu dem Antrag. Wer etwa neben der Pension eine Rente bezieht und daher die Pauschale von der Rentenversicherung erhält, soll sie vom Land nicht erneut bekommen. Ähnliches gilt für Pensionäre, die nebenher arbeiten und die Pauschale bereits über ihren Arbeitgeber bezogen haben. Dann kann das Land die Pauschale später zurückfordern. „Die Zahlung der Energiepreispauschale steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung, soweit nachträglich Tatsachen bekannt werden, nach denen ein Anspruch nicht besteht“, heißt es in der Formulierungshilfe weiter.

Wer geht leer aus?

Nicht alle Gruppen bekommen die Pauschale für Pensionäre: „Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihre Verbände sowie für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie für ehrenamtliche Richterinnen und Richter“, so die Formulierungshilfe.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 19. Oktober 2022 veröffentlicht. Da er weiter aktuell ist, bieten wir ihn erneut zum Lesen an.

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