Berlin Endlager-Ort für Atommüll bis 2031

Berlin · Das Kabinett einigt sich auf Kriterien für die Suche. Gorleben bleibt möglich.

Das Bundeskabinett hat sich auf ein Verfahren für die schwierige Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll geeinigt. Bis 2031 soll in Deutschland ein Ort gefunden werden, an dem der strahlende Abfall eine Million Jahre lang so sicher wie möglich lagern kann. Der Gesetzentwurf, auf den sich die Bundesregierung gestern einigte, wird den Fraktionen als Formulierungshilfe vorgelegt. Sie sollen das Gesetz früh im kommenden Jahr in den Bundestag einbringen.

Vorschläge dafür hatte eine Kommission erarbeitet, an der Vertreter aller Parteien im Bundestag, Wirtschaftsvertreter, Umweltschützer und Wissenschaftler beteiligt waren. "Mit diesem Gesetzentwurf ziehen wir endgültig einen Schlussstrich unter die alte Methode Endlager", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Nach jahrzehntelangem Streit hatte der Bund die Endlager-Suche 2013 neu gestartet.

Der größte Streitpunkt war stets der Salzstock Gorleben. Nicht nur Anti-Atom-Aktivisten in Niedersachsen wollten ihn gern im Voraus aus dem Rennen nehmen. Da Gorleben so gut erforscht ist wie sonst kein potenzieller Endlager-Ort, befürchten sie, dass damit schon Fakten geschaffen wurden. Zudem ist der Ort nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen politisch besonders heikel. Es wird aber keine Gorleben-Ausnahme geben: Eine "weiße Landkarte" gehört zu den Grundsätzen der Endlager-Suche.

Damit es nicht wieder Ärger wie um Gorleben gibt, soll die Öffentlichkeit von Anfang an beteiligt werden. Dazu gehört, dass das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit online die wichtigen Dokumente zugänglich macht. Bürger werden über Fach- und Regionalkonferenzen einbezogen.

Die Finanzierung haben Bundestag und Bundesrat bereits geregelt. Die Energieriesen Eon, RWE, EnBW und Vattenfall sollen bis 2022, wenn in Deutschland das letzte Atomkraftwerk vom Netz geht, 23,6 Milliarden Euro an einen Staatsfonds überweisen. Der soll die Zwischen- und Endlagerung von Müll managen. Für Stilllegung, Abriss und Verpackung des Atommülls bleiben die Konzerne verantwortlich.

Der Gesetzentwurf legt Kriterien fest, nach denen der Standort für das künftige Endlager ausgewählt wird. Ausschlusskriterien sind etwa Erdbebengefahr oder vulkanische Aktivität. Mindestanforderungen sind ein ausreichend großes Gelände und mächtiges Gestein.

(dpa)
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