Kompromiss der Ampel-Koalition Ende von Gas- und Ölheizungen – das müssen Hausbesitzer wissen

Berlin · Hausbesitzer können erst einmal aufatmen, was ihre Heizung angeht. Ihre schlimmsten Befürchtungen treten nicht ein. Sie müssen ihre Öl- und Gaskessel nicht sofort rauswerfen. Trotzdem ist deren Ende absehbar.

 Das Ende von Gas- und Ölheizungen ist am Horizont sichtbar.

Das Ende von Gas- und Ölheizungen ist am Horizont sichtbar.

Foto: Getty Images/istock

Mit dem Kompromiss der Ampel-Koalition zum lange Zeit umstrittenen Gebäudeenergiegesetz kommt das Ende von Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Es wird allerdings ein Ende auf Raten sein, weil es Übergangs- und Ausnahmeregelungen geben soll. Und ein wenig wird es auch einfach der Markt regeln, so die Kalkulation der Bundesregierung.

Was kommt auf Hausbesitzer generell zu?

Hausbesitzer haben eine Sorge weniger: Die ursprünglich einmal vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen ist vom Tisch. Diese können auch nach dem 1. Januar 2024 weiterbetrieben und auch repariert werden, wenn sie ausfallen. Generell aber gilt: Wer nach diesem Stichtag eine Heizung einbauen lässt, der muss dafür sorgen, dass diese mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das gilt für Neubauten ebenso wie für ältere Häuser.

Und wenn eine Heizung nach 2024 kaputt geht?

Im Havariefall, wenn also eine alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr repariert werden kann, sollen Hausbesitzerinnen und -besitzer nicht wochenlang im Kalten sitzen, weil Wärmepumpen nicht kurzfristig lieferbar sind. Sie können daher erneut einen Öl- oder Gasbrenner einbauen, was in der Regel viel schneller geht. Allerdings muss diese Heizung später ökologisch nachgerüstet werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Dafür gibt es eine Frist von drei Jahren. Möglich wäre zum Beispiel, die konventionelle Gasheizung mit einer Wärmepumpe zu ergänzen. Diese wäre dann die Primärheizung, Gas würde nur noch ergänzend genutzt.

Muss es denn künftig eine Wärmepumpe sein?

Nein. Die beteiligten Ministerien - Wirtschaft, Bau, Finanzen - betonen, dass es eine Technologieoffenheit gibt. Es ist zum Beispiel auch möglich, Solarthermie zu nutzen oder eine Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei der die Wärmepumpe die Grundversorgung deckt und die Gasheizung an kalten Tagen einspringt. Möglich sind auch andere Varianten wie Stromdirektheizungen, das Nutzen von Biomasse oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

Ist Wasserstoff auch eine Alternative?

Heizen mit Wasserstoff dürfte für die meisten Hausbesitzer schon wegen der momentan hohen Anschaffungskosten nicht attraktiv sein. So genannte H2-Ready-Gasheizungen, die komplett auf Wasserstoff
umrüstbar sind, dürfen nach dem Gesetzentwurf aber eingebaut werden. Voraussetzung: Es muss einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze geben und die Heizungen müssen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Fachleute warnen aber, dass H2-Ready-Heizungen für die Verbrennung von reinem Wasserstoff noch kostspielig umgerüstet werden müssten.

Lohnt sich jetzt noch schnell der Einbau einer neuen Gasheizung?

Wer partout beim Heizen rein mit Öl und Gas bleiben will, könnte auf die Idee kommen, sich vor dem 1. Januar kommenden Jahres noch schnell einen neuen Brenner einbauen zu lassen. Das ist nach dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes möglich. Aber: Der steigende CO2-Preis im Gebäudebereich dürfte das Heizen nur mit fossilen Brennstoffen schnell sehr teuer machen. Und: Am 31. Dezember 2044 ist mit dem Heizen ausschließlich mit Öl und Gas ohnehin definitiv Schluss.

Welche Ausnahmeregeln gibt es noch?

Wer im hohen Alter noch im eigenen Häuschen wohnt, kann sich ausrechnen, dass sich die Investition in eine umweltfreundliche Heizung kaum auszahlt. Vom Umbauaufwand gerade in älteren Häusern gar nicht zu sprechen. Die Ampel-Koalition hat festgelegt, dass für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen auf Erneuerbare entfällt. Geht ihre bisherig Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie durch eine ebensolche ersetzt werden. Aber: Wird das Haus vererbt oder verkauft, greift das neue Recht - allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Härtefallregelungen gibt es auch für einkommensschwache Haushalte.

Wie schaut es denn mit der versprochenen Förderung aus?

Die Ampel verspricht zwar, das Umstellen auf klimafreundliches Heizen finanziell zu unterstützen, um niemanden zu überfordern und um Anreize für ein freiwilliges Umrüsten zu setzen. Die Details, insbesondere die Höhe der Förderung, sind aber noch nicht bekannt. Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums heißt es, es werde eine Art Abwrackprämie für alte Heizungsanlagen geben, die nach dem Alter der auszutauschenden Anlagen gestaffelt ist.

(boot/dpa)
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