Ende der Maskenpflicht im Handel Das Prinzip Vorsicht

Düsseldorf · In Einzelhandel und in der Gastronomie tragen viele weiterhin Maske, obwohl es keinen Zwang mehr zum Mund-Nasen-Schutz gibt. In der Branche glaubt man, dass die Menschen diese Gewohnheit beibehalten werden.

 Viele Menschen, wie hier in der Kölner Fußgängerzone Hohe Straße, gehen auch weiterhin mit Maske einkaufen.

Viele Menschen, wie hier in der Kölner Fußgängerzone Hohe Straße, gehen auch weiterhin mit Maske einkaufen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Haltung des Bundesgesundheitsministers ist eindeutig: „Ich gehe natürlich mit Maske einkaufen. Und das empfehle ich auch allen anderen“, sagt Karl Lauterbach (SPD). Und damit spricht er nach den Erfahrungen von diesem Montag offensichtlich vielen aus der Seele. Denn am ersten Tag (abgesehen vom verkaufsoffenen Sonntag in manchen Städten der Region), an dem die Menschen erstmals seit rund zwei Jahren ohne Maske einkaufen konnten, war das Bild häufig kaum anders als sonst in den vergangenen Monaten: Viele Kunden kauften wie vor der Abschaffung der Maskenpflicht lieber mit dem Mund-Nasen-Schutz ein – eine logische Konsequenz aus dem Meinungsbild, das sich auch in Ergebnissen einer Umfrage von Yougov spiegelt. Die Befragung des Meinungsforschungsinstituts hatte ergeben, dass 58 Prozent aller Interviewten sich besorgt über das Auslaufen der Maskenpflicht zeigten.

In einer Umfrage des Handelsverbands Bayern hat etwas mehr als die Hälfte der befragten Einzelhändler angegeben, dass sie das Ende der Maskenpflicht für falsch halte. Knapp 40 Prozent denken genau das Gegenteil. Knapp zwölf Prozent der befragten Händler wollen der Umfrage zufolge in ihren Geschäften an der Maskenpflicht festhalten, gut drei Viertel aber nicht Masken per Hausrecht vorschreiben.

Aus NRW liegen solche Zahlen nicht vor, aber auch in der Region, so heißt es aus der Branche, gebe es einen Teil von Unternehmen, die die Maskenpflicht beibehalten wollten. Die großen Ketten im Handel hatten der Kundschaft an den vergangenen Tagen in vielen Fällen empfohlen, die Maske weiter zu tragen. Der Branchenverband HDE hatte zuvor auf eine solche Empfehlung verzichtet. Masken tragen werden häufig wohl Beschäftigte in Unternehmen, die beratungsintensive Kundengespräche führen, beispielsweise im Modehandel.

In der Gastronomie zeigt sich ein ähnliches Bild. Ein Teil der Gastwirte in der Region will offenbar vorerst bei den erprobten Regeln bleiben: „Viele Gastronomen werden manches beibehalten – wie etwa die Maskenpflicht zum Schutz der Beschäftigten und der Gäste“, sagte Patrick Rothkopf, kommissarischer Regionalpräsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes in Nordrhein-Westfalen (Dehoga NRW). Die Pandemie sei weiter da – und damit bleibe auch die Verantwortung für Beschäftigte, Gäste und den Betrieb. Doch atmet die Branche angesichts wegfallender Prüfpflichten auf. „Es ist ein gutes Gefühl, unsere Gäste nicht mehr kontrollieren zu müssen“, so Rothkopf.

Unabhängig davon sind bei einem großen Teil der Händler die Spender mit Desinfektionsmitteln und die sogenannten Spuckschutze, beispielsweise an der Kasse oder am Infoschalter, geblieben. Die sind natürlich auch zum Schutz der Belegschaft da. Diesem Zweck dient auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine sogenannte individuelle Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, also abzuklären, an welchen Stellen Beschäftigte Risiken ausgesetzt sind. Das ist beispielsweise bei Jobs mit direktem Kundenverkehr stärker ausgeprägt als im Backoffice, und deshalb kann es im selben Betrieb durchaus unterschiedliche Regelungen für Maskenpflicht geben.

In manchen Gewerben ist die Maske für die Bediensteten sogar vorgeschrieben. Beispielsweise im Friseurgewerbe. Dort ist die Regel abgeleitet aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung – jenem Regelwerk, das auch die eingangs erwähnte Gefährdungsbeurteilung verlangt: „Wir empfehlen den Kunden auch weiterhin, Maske zu tragen, und hätten uns gewünscht, dass die 1,5-Meter-Abstandsregel weggefallen wäre“, sagte eine Sprecherin des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks auf Anfrage. Dass diese Regel bleibt, löst Unverständnis in der Branche aus: „Sie bedeutet, dass die Betriebe auch künftig nicht mit voller Auslastung arbeiten können“, sagt Verbandspräsidentin Manuela Härtelt-Dören.

Die Frage ist: Bleiben die Menschen zurückhaltend, was den erlaubten Verzicht auf Masken angeht? „Wir gehen davon aus, dass bei vielen das Prinzip Vorsicht weiter gelten wird“, glaubt Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW. Gleichzeitig sei er froh, „dass mit dem Wegfall der Maskenpflicht wieder eine Perspektive für mehr Normalität geschaffen worden ist“. Auch Stefan Genth, Hauptgeschäftsfüher des Bundesverbands HDE, glaubt, dass die Menschen ihre Gewohnheiten vorerst nicht ändern: „Die Mehrheit hat sich an die Maske gewöhnt und empfindet diese meist nicht als allzu große Einschränkung“, so Genth.

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