Bonn EnBW verliert Streit um Abschaltung der Atommeiler

Bonn · Die Klage scheitert, weil der Energiekonzern es versäumte, ein dreimonatiges Betriebsverbot sofort anzufechten.

Der Energieversorger EnBW hat nach einem Urteil des Landgerichts Bonn keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der erzwungenen Stilllegung von zwei Atomkraftwerken nach der Katastrophe von Fukushima. Das entschied die erste Zivilkammer des Gerichts. Der Versorger habe darauf verzichtet, gegen die damalige Anordnung zur Abschaltung gerichtlich vorzugehen, um den Schaden abzuwenden, begründete die Zivilkammer ihren Urteilsspruch. Diese Klage hätte Aussicht auf Erfolg und aufschiebende Wirkung gehabt. Denn ohne konkrete Anhaltspunkte für etwaige Gefahren sei die Anordnung der Abschaltung nach dem Gesetz nicht gerechtfertigt, hieß es weiter. Die jetzige Schadenersatzklage sowohl gegen die Bundesrepublik Deutschland wie auch das Land Baden-Württemberg wies das Gericht deshalb zurück (Aktenzeichen 1 O 458/14).

Wegen der Abschaltung seiner Atommeiler Neckarwestheim I und Philippsburg I 2011 hatte das Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von 261 Millionen Euro gefordert. Die Bundesregierung hatte nach der Fukushima-Katastrophe in Deutschland zunächst eine vorübergehende Stilllegung der ältesten sieben Kernkraftwerke für drei Monate angeordnet. Auch nach Ablauf des Moratoriums wurden die Anlagen, deren Betriebserlaubnis dann endgültig mit dem neuen Atomgesetz im August 2011 erloschen war, nicht wieder hochgefahren.

"Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, diese prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden", hieß es in einer ersten Reaktion. Innerhalb eines Monats kann EnBW gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.

Sollte die Einschätzung des Bonner Gerichts Schule machen, könnte es auch für die Schadenersatzforderung von Eon eng werden, über die Ende April vor dem Landgericht Hannover verhandelt wird. Eon-Chef Johannes Teyssen hatte im Gegensatz zum damaligen RWE-Chef Jürgen Großmann zunächst nicht gegen das Atommoratorium geklagt. Inzwischen fordert der Energieriese 380 Millionen Euro für die Zwangspause, RWE verlangt 235 Millionen Euro. Möglich ist allerdings, dass sich diese und weitere Atomklagen in Luft auflösen. Branchenexperten gehen davon aus, dass der Streit um den Atomausstieg beigelegt werden könnte, wenn sich die Betreiber mit der Bundesregierung auf eine Atomstiftung einigen würden. In den nächsten Monaten dürfte es Gespräche geben, wie der Abriss der Meiler und die Müllentsorgung finanziert werden könnten.

(dpa)
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