"Monsterbacke" Ehrmann verliert Rechtsstreit

Luxemburg · Die Firma Ehrmann hat bei ihrem Fruchtquark "Monsterbacke" möglicherweise Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben missachtet. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in seinem Urteil festgestellt (Rechtssache C-609/12).

Der Rechtsstreit dreht sich darum, ob der Packungs-Aufdruck "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" beim Verbraucher falsche Hoffnungen weckt. Die Wettbewerbszentrale in Deutschland hatte die Allgäuer Firma verklagt, weil sie den Spruch für irreführend hält.

(dpa)
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