"Monsterbacke" Ehrmann verliert Rechtsstreit
Luxemburg · Die Firma Ehrmann hat bei ihrem Fruchtquark "Monsterbacke" möglicherweise Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben missachtet. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in seinem Urteil festgestellt (Rechtssache C-609/12).
11.04.2014
, 07:35 Uhr
Der Rechtsstreit dreht sich darum, ob der Packungs-Aufdruck "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" beim Verbraucher falsche Hoffnungen weckt. Die Wettbewerbszentrale in Deutschland hatte die Allgäuer Firma verklagt, weil sie den Spruch für irreführend hält.